Object : Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

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als  in  der  allgemeinen  Wirtschaftskonstruktion  nur  die  Wahl  offen
stand  zwischen  privatkapitalistischer  und  staatskapitalistischer
Wirtschaft.  Erst  in  der  neuen  Wirtschaftsform,  die  den
Staat  in  der  gesamten  Volkswirtschaft  als  Mitunternehmer ­
  verankert,  ist  es  möglich,  auch  die  großen  Staatsbetriebe ­
  in  eine  andere  Betriebsform  zu  überführen.  Die  Verwaltung ­
  muß  ohnehin  grundlegend  geändert  werden.  Hier  aber
hätte  der  Staat  die  Möglichkeit,  ohne  daß  er  seinen  Einfluß
verlöre,  Post  und  Eisenbahn  zum  Verkauf  zu  stellen,  einer  Aktiengesellschaft ­
  zu  übergeben,  die  ihm  dank  der  Beteiligung  durch  die
Steueraktie  niemals  entgleiten  könnte,  und  man  kann  gegenwärtig
noch  gar  nicht  ausdenken,  welch  ungeheuren  Einfluß  auf  die  Gesundung ­
  der  Reichsfinanzen  die  allgemeine  direkte  Finanzierung
von  Post  und  Eisenbahn  ausüben  würde.  Das  wäre  namentlich
dann  nicht  mehr  zu  vermeiden,  sobald  das  Problem  der  Währ  ungsregulierung
  in  die  Hand  genommen  wird.  Man  sollte  es  sich
wenigstens  unter  dem  Gesichtswinkel  der  neuen  Wirtschaftsform
ernstlich  überlegen,  ob  nicht  durch  Aktienausgabe  auf  Post  und
Eisenbahn  der  starke  Geldbedarf  des  Reiches  dauerhaft  befriedigt
werden  kann.  An  der  Ertragsfähigkeit  der  Betriebe  würde  sich  dadurch ­
  sehr  Wesentliches  ändern  und  die  Entwicklung  unter  Ausnützung ­
  und  Einsatz  aller  Initiative  der  Privatwirtschaft
kann  nur  günstig  beurteilt  werden.  Das  Reich  verlöre  eine  große
Sorge,  wie  es  das  sich  gegenwärtig  immer  vergrößernde  Defizit
decken  soll  und  erhielte  statt  dessen  außer  einer  dauernden  Steuereinnahmequelle ­
  ein  so  mächtiges  Kapital  in  die  Hände,  das  auch
bei  den  ungeheuren  Summen,  die  gegenwärtig  erforderlich  sind,  von
allgemein  ausschlaggebender  Bedeutung  wäre.  Daß  die  Einzelgesellschaften, ­
  die  den  Betrieb  fortsetzen  würden,  nicht  mindestens
ebensogut  wirtschaften  könnten  wie  der  Staat,  daran  wird  um  so
weniger  ein  Zweifel  möglich  sein,  als  in  zunehmendem  Maße  die
alte  Pflichttreue  der  Beamten  und  Staatsarbeiter,  die  frühere  Grundlage ­
  der  Staatsorganisation  im  Absterben  ist  und  die  Aufsicht  über
die  Betriebsführung  nicht  ausreicht,  um  einen  wirtschaftlichen
Betrieb  zu  gewährleisten.  Daß  die  Minderleistungen  sich  so  erschreckend ­
  gerade  in  den  Staatsbetrieben  zeigen,  ist  vielleicht  ein
gar  nicht  zu  unterschätzendes  Anzeichen  dafür,  daß  die
staatliche  Wirtschaft  sich  überlebt  hat  und  in  der  heutigen
Zeit  nicht  mehr  ihre  notwendigen  Grundlagen  findet.  Je  mehr
man  anerkennen  muß,  daß  Krieg  und  Revolution  auch  den  Menschen ­
  geändert  haben,  und  bei  dem  allgemeinen  Suchen  nach  neuen
            
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