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tieren. Der Arbeiter ist aber nicht bereit, sich eine ungerechte,
durch nichts begründete Abhängigkeit vom Kapital auf die Dauer
gefallen zu lassen, und kommt es nicht durch Vertrag zum Frieden
zwischen Kapital und Arbeit, so droht gegenseitiger Vernichtungskampf,
der unter den erschwerten Lebensverhältnissen des deutschen
Volkes nur zum Chaos führen kann. Jedem das Seine ist
altpreußische Gerechtigkeit, Jedem das Seine in der Wirtschaft
ist die Übertragung dieser Gerechtigkeit gemäß dem Fortschritt
der politischen Entwicklung von der Gleichberechtigung
jedes Individuums im Staat. Das gilt ebenso für die Arbeit wie für
das Kapital. Das Unrecht hegt nicht nur auf seiten des Kapitalisten,
der die Arbeit nicht als gleichberechtigt anerkennen will,
sondern liegt auch auf seiten des Arbeiters, der im Wirtschaftskampfe
den Kapitalismus als nicht existenzberechtigt zu vernichten
strebt. Beides sind Extreme, die in der Wirklichkeit schon
erheblich milder aussehen. Der Kampf um die Sozialisierung ist
zwar noch nicht beendet, ideell wird sie von weiten Arbeiterkreisen
noch immer erstrebt, weil sie dort gewissermaßen als die einzige
Möglichkeit einer Auswirkung des Rechts des arbeitenden Menschen
erscheint. Aber die gemeinsamen ehrlichen Bemühungen, eine Ausführungsmöglichkeit
für den Sozialisierungsgedanken zu finden,
haben dazu geführt, daß beide Gegenpole der Wirtschaft den Wert
des gemeinsamen Zusammenarbeitens besser erkannt haben und
deshalb höher einschätzen. Man ringt nicht so sehr mehr nach
der Sozialisierung, sondern man ringt nach der neuen Wirtschaft,
die man dunkel ahnt und die „allein die moralische Rechtfertigung
für Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung
in sich trägt, da sie die höchste Ausnutzung der Produktionsmittel
im gemeinwirtschaftlichen Interesse durch
gemeinsame Arbeit sicherstellt.“ Wo anders, wenn nicht in
der durch und durch einheitlichen individuellen Wirtschaft, in
der es nicht mehr Klasseununterschiede gibt, sondern in der ein
jeder mit dem Einsatz der Kräfte, die ihm zur Verfügung stehen,
Mitarbeiter des anderen und des Ganzen ist, kann das Prinzip
der gemeinsamen Arbeit besser und vollkommener zur Geltung
kommen, als in der Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit, und diese Gleichberechtigung trägt die moralische Rechtfertigung
für Eingriffe in die bestehende Rechtsordnung in sich,
ohne indessen die Rechtsordnung stürzen zu müssen. Rechtsordnung
als Ordnung der vollkommenen Gerechtigkeit, das ist der
Sinn der neuen Wirtschaft.