Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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tieren.  Der  Arbeiter  ist  aber  nicht  bereit,  sich  eine  ungerechte,
durch  nichts  begründete  Abhängigkeit  vom  Kapital  auf  die  Dauer
gefallen  zu  lassen,  und  kommt  es  nicht  durch  Vertrag  zum  Frieden
zwischen  Kapital  und  Arbeit,  so  droht  gegenseitiger  Vernichtungskampf, ­
  der  unter  den  erschwerten  Lebensverhältnissen  des  deutschen ­
  Volkes  nur  zum  Chaos  führen  kann.  Jedem  das  Seine  ist
altpreußische  Gerechtigkeit,  Jedem  das  Seine  in  der  Wirtschaft ­
  ist  die  Übertragung  dieser  Gerechtigkeit  gemäß  dem  Fortschritt ­
  der  politischen  Entwicklung  von  der  Gleichberechtigung
jedes  Individuums  im  Staat.  Das  gilt  ebenso  für  die  Arbeit  wie  für
das  Kapital.  Das  Unrecht  hegt  nicht  nur  auf  seiten  des  Kapitalisten, ­
  der  die  Arbeit  nicht  als  gleichberechtigt  anerkennen  will,
sondern  liegt  auch  auf  seiten  des  Arbeiters,  der  im  Wirtschaftskampfe ­
  den  Kapitalismus  als  nicht  existenzberechtigt  zu  vernichten ­
  strebt.  Beides  sind  Extreme,  die  in  der  Wirklichkeit  schon
erheblich  milder  aussehen.  Der  Kampf  um  die  Sozialisierung  ist
zwar  noch  nicht  beendet,  ideell  wird  sie  von  weiten  Arbeiterkreisen
noch  immer  erstrebt,  weil  sie  dort  gewissermaßen  als  die  einzige
Möglichkeit  einer  Auswirkung  des  Rechts  des  arbeitenden  Menschen
erscheint.  Aber  die  gemeinsamen  ehrlichen  Bemühungen,  eine  Ausführungsmöglichkeit ­
  für  den  Sozialisierungsgedanken  zu  finden,
haben  dazu  geführt,  daß  beide  Gegenpole  der  Wirtschaft  den  Wert
des  gemeinsamen  Zusammenarbeitens  besser  erkannt  haben  und
deshalb  höher  einschätzen.  Man  ringt  nicht  so  sehr  mehr  nach
der  Sozialisierung,  sondern  man  ringt  nach  der  neuen  Wirtschaft,
die  man  dunkel  ahnt  und  die  „allein  die  moralische  Rechtfertigung ­
  für  Eingriffe  in  die  bestehende  Rechtsordnung
in  sich  trägt,  da  sie  die  höchste  Ausnutzung  der  Produktionsmittel ­
  im  gemeinwirtschaftlichen  Interesse  durch
gemeinsame  Arbeit  sicherstellt.“  Wo  anders,  wenn  nicht  in
der  durch  und  durch  einheitlichen  individuellen  Wirtschaft,  in
der  es  nicht  mehr  Klasseununterschiede  gibt,  sondern  in  der  ein
jeder  mit  dem  Einsatz  der  Kräfte,  die  ihm  zur  Verfügung  stehen,
Mitarbeiter  des  anderen  und  des  Ganzen  ist,  kann  das  Prinzip ­
  der  gemeinsamen  Arbeit  besser  und  vollkommener  zur  Geltung ­
  kommen,  als  in  der  Gleichberechtigung  von  Kapital  und
Arbeit,  und  diese  Gleichberechtigung  trägt  die  moralische  Rechtfertigung ­
  für  Eingriffe  in  die  bestehende  Rechtsordnung  in  sich,
ohne  indessen  die  Rechtsordnung  stürzen  zu  müssen.  Rechtsordnung ­
  als  Ordnung  der  vollkommenen  Gerechtigkeit,  das  ist  der
Sinn  der  neuen  Wirtschaft.
            
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