Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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anpassen. Diese aber unterstehen laut Reichsgesetz der Genehmigung 
und ständigen Beaufsichtigung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt 
für Privatversicherung. Dem hätte man sich gern entzogen. So 
gingen die Perhandlungen unter der Hand fort. Auf den Partei 
tagen darüber zu reden, vermied man wohlweislich, denn man sagte 
sich von vornherein, es würde besser sein, die neue Gründung nicht 
der Partei, sondern den Gewerkschaften und Konsumvereinen airzu 
vertrauen, die ja „offiziell" keine Parteieinrichtungen sind. Nur 
so konnte man damit rechnen, auch Kreise zu gewinnen, die der 
Sozialdemokratie zurzeit fern stehen. Auf den verschiedenen „freien" 
Gewerkschaftskongressen und auf den Tagungen des „Zentralverbandes 
Deutscher Konsumvereine" wurde die Frage eingehend durchgesprochen. 
Im Jahre 1911 wurde eine Studienkommission aus Vertretern de'' 
Gewerkschaften und Konsumvereine eingesetzt, welche die Unterlagen 
zur Lösung der Frage schaffen sollte. Diese Kommission kam schließlich 
zu der Ueberzeugung, daß es am zweckmäßigsten sei, das geplante 
Unternehmen der Reichsaufsicht zu unterstellen und ihm die Form 
einer Aktiengesellschaft zu geben. Damit dachte man auch am besten 
den Schein der politischen „Neutralität" zu wahren. 
Demgemäß wurde am 16. Dezember 1912 in Hamburg die 
Gründung unter dem Namen „Gewerkschaftlich-genossenschaftliche Ver 
sicherungs-Aktiengesellschaft Volksfürsorge" vorgenommen; das Aktien 
kapital wurde auf 1 Million festgesetzt; je die Hälfte der Aktien wurde 
von den Gewerkschaften und den Konsumvereinen übernommen. Zwei 
Tage später erfolgte beim Kaiserlichen Aufsichtsamt die 
Einreichung des Gesellschaftsvertrages, der Tarife, Versicherungs 
bedingungen und des Geschäftsplanes. Am 6. Mai 1913 wurde der 
„Volksfürsorge" vom Kaiserlichen Aufsichtsamt die Aufnahme des 
Geschäftsbetriebes für das Deutsche Reich genehmigt, und am 1. Juli 
1913 eröffnete das Unternehmen seinen Betrieb. 
Trotz aller gegenteiligen Behauptungen kann über den ,ozial- 
demokratischen Charakter der „Volksfürsorge" nicht der geringste 
Zweifel bestehen. Die Leiter der Gesellschaft, an ihrer Spitze der 
frühere sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete von Elm, mögen 
sich drehen und wenden, so viel sie wollen; sie werden die Tatsache 
nicht aus der Welt schaffen, daß die anerkanntermaßen sozialdemokra 
tischen Gewerkschaften und Konsumvereine die „Volksfürsorge "ge 
gründet haben. Sie können nicht bestreiten, daß im Vorstand und 
Aufsichtsrat des Unternehmens ausschließlich Männer sitzen, die sich 
zur sozialdemokratischen Partei rechnen. Ausschlaggebend und allein 
maßgeblich sind in der „Volksfürsorge" also Sozialdemokraten. Das 
sollte zur Beurteilung des Unternehmens schon genügen. Wer aber 
trotzdem noch nicht im klaren darüber ist, dem müßten die mannig 
faltigen Veröffentlichungen der sozialdemokratischen Presse die Wahr 
heit offenbaren. Nicht die Förderung der Volkswohlfahrt ist das 
eigentliche Ziel der „Volkssürsorge"! Sie ist in erster Linie geschaffen 
worden, um der sozialdemokratischen Eesamtbewegung neue Stütz 
punkte im Volke zu schaffen. 
Nun hat man, sobald die Volksversicherungspläne der Sozial 
demokratie bekannt wurden, verständlicherweise die Frage aufgeworfen, 
ob es nicht möglich sein würde, auf Grund der bestehenden Gesetze 
das Entstehen der „Volkssürsorge" zu verhindern. Auch der Ver 
fasser hat sich mit dieser Frage eingehend befaßt; er ist aber zu
	        
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