Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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zur Unmöglichkeit gemacht worden sei, die privaten Gesellschaften ihrer 
seits bereit sein würden, auf die Weiterverfolgung ihres Planes zu 
verzichten, wenn die nationalen Arbeiterorganisationen glaubten, ihr 
Ziel durch den Anschluß an den „Verband öffentlicher Lebensver- 
sicherungsanstalten" erreichen zu können. Der Verfasser erwiderte darauf, 
wie er durch Rücksprache mit mehreren anderen Mitgliedern des Aus 
schusses des „Deutschen Arbeiterkongresses" und anderen Beteiligten 
festgestellt habe, sei der Verband der öffentlichen Anstalten für diese 
Kreise erledigt, nachdem er durch das Scheinmanöver des fälschlich 
als „Kartell" bezeichneten Abkommens mit den bestehenden 
Volksversicherungsgesellschaften die nationalen Arbeiter über 
rumpelt hätte. Zu Anstalten, die in solch rücksichtsloser Weise vor 
gingen, könne man nicht das Vertrauen auf ein ersprießliches Zu 
sammenarbeiten haben, zumal die öffentlich-rechtlichen Anstalten in 
ihrer Leitung den Vertretern der Volksorganisationen keine genügende 
Mitwirkung gewähren könnten. Wie Arbeiterorganisationen 
müßten das Vorgehen auch als eine Beleidigung betrachten, 
und deshalb ein für allemal darauf verzichten, mit dem 
Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in irgendwelche Be 
ziehungen zu treten. Wohl aber seien sie der Ansicht, daß die pri 
vaten Gesellschaften, die zur Gründung der „Deutschen Volksver 
sicherung" entschlossen gewesen seien, keinen Grund hätten, 
von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die Gründung sei eine 
soziake und nationale Notwendigkeit, und trotzdem solle sie trotz 
aller Widerstände erfolgen. Der „Deutsche Arbeiterkongreß" sei be 
reit, die Arbeit der „Deutschen Volksversicherung" zu fördern und 
seine Organisationen ihr zuzuführen. Geheimrat Hackelöer gab dar 
auf zu erkennen, wenn diese Ausführungen die offizielle Ansicht des 
Kongreßausschusses darstellten, so werde er die Gründung befürworten; 
er bäte aber, vorher dieserhalb eine ausdrückliche Willenserklärung 
herbeizuführen. 
In Verfolg dieser Unterredung vereinigten sich am 24. Ja 
nuar 1913 auf Einladung des Verfassers Vertreter der Kongreßorgani 
sationen mit deck Beauftragten mehrerer Mittelstandskörperschaften, 
Bauernverbänden und anderen Beteiligten, sowie den Vertretern der 
privaten Lebensversicherungsgesellschaften, welche die Gründung der 
„Deutschen Volksversicherung" ins Auge gefaßt hatten, hier wurden die 
Ansichten, welche der Verfasser am 17. Januar 1913 zum Ausdruck 
gebracht hatte, vollinhaltlich bestätigt und die Grundlinien für die 
Gründung nach den Wünschen der nationalen Organisationen end 
gültig festgelegt. Da der Reichskanzler auf eine Anfrage hin er 
klärte, die Zusage seiner Mitwirkung auch unter den veränderten 
Umständen aufrechtzuerhalten, so wurde am 25. Januar 1913 die 
Gründung der „Deutschen Volksversicherung" in Berlin zu nota 
riellem Protokoll vollzogen.
	        
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