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zur Unmöglichkeit gemacht worden sei, die privaten Gesellschaften ihrerseits
bereit sein würden, auf die Weiterverfolgung ihres Planes zu
verzichten, wenn die nationalen Arbeiterorganisationen glaubten, ihr
Ziel durch den Anschluß an den „Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten"
erreichen zu können. Der Verfasser erwiderte darauf,
wie er durch Rücksprache mit mehreren anderen Mitgliedern des Ausschusses
des „Deutschen Arbeiterkongresses" und anderen Beteiligten
festgestellt habe, sei der Verband der öffentlichen Anstalten für diese
Kreise erledigt, nachdem er durch das Scheinmanöver des fälschlich
als „Kartell" bezeichneten Abkommens mit den bestehenden
Volksversicherungsgesellschaften die nationalen Arbeiter überrumpelt
hätte. Zu Anstalten, die in solch rücksichtsloser Weise vorgingen,
könne man nicht das Vertrauen auf ein ersprießliches Zusammenarbeiten
haben, zumal die öffentlich-rechtlichen Anstalten in
ihrer Leitung den Vertretern der Volksorganisationen keine genügende
Mitwirkung gewähren könnten. Wie Arbeiterorganisationen
müßten das Vorgehen auch als eine Beleidigung betrachten,
und deshalb ein für allemal darauf verzichten, mit dem
Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in irgendwelche Beziehungen
zu treten. Wohl aber seien sie der Ansicht, daß die privaten
Gesellschaften, die zur Gründung der „Deutschen Volksversicherung"
entschlossen gewesen seien, keinen Grund hätten,
von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die Gründung sei eine
soziake und nationale Notwendigkeit, und trotzdem solle sie trotz
aller Widerstände erfolgen. Der „Deutsche Arbeiterkongreß" sei bereit,
die Arbeit der „Deutschen Volksversicherung" zu fördern und
seine Organisationen ihr zuzuführen. Geheimrat Hackelöer gab darauf
zu erkennen, wenn diese Ausführungen die offizielle Ansicht des
Kongreßausschusses darstellten, so werde er die Gründung befürworten;
er bäte aber, vorher dieserhalb eine ausdrückliche Willenserklärung
herbeizuführen.
In Verfolg dieser Unterredung vereinigten sich am 24. Januar
1913 auf Einladung des Verfassers Vertreter der Kongreßorganisationen
mit deck Beauftragten mehrerer Mittelstandskörperschaften,
Bauernverbänden und anderen Beteiligten, sowie den Vertretern der
privaten Lebensversicherungsgesellschaften, welche die Gründung der
„Deutschen Volksversicherung" ins Auge gefaßt hatten, hier wurden die
Ansichten, welche der Verfasser am 17. Januar 1913 zum Ausdruck
gebracht hatte, vollinhaltlich bestätigt und die Grundlinien für die
Gründung nach den Wünschen der nationalen Organisationen endgültig
festgelegt. Da der Reichskanzler auf eine Anfrage hin erklärte,
die Zusage seiner Mitwirkung auch unter den veränderten
Umständen aufrechtzuerhalten, so wurde am 25. Januar 1913 die
Gründung der „Deutschen Volksversicherung" in Berlin zu notariellem
Protokoll vollzogen.