Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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gemacht,  so  wäre  ihnen  der  Vorwurf  gemacht  worden,  den  Herr
Geh.  Ober-Reg.-Rat  Dr.  Kapp  nun  von  sich  abwehren  will.
Daß  dieser  Vorwurf  nun  nicht  gemacht  werden  kann,  scheint  auf
seiten  der  öffentlich>-rechtlichen  Lebensversicherung  jetzt  bedauert
zu  werden."
Auf  diese  Darlegungen  hat  Herr  Kapp  bis  heute
noch  nichts  zu  erwidern  gewußt.  Ergänzend  sei  noch
betont,  daß  auf  jener  Versammlung  insonderheit  Herren  gesprochen ­
  haben,  welche  nach  ihren  Erfahrungen  mit  den  öffentlichen
Anstalten  zu  Geheimrat  Kapp  nur  ein  sehr  geringes  Vertrauen  haben
konnten.  Schließlich  aber  ist  das  wesentliche  Moment  für
die  Beurteilung  einer  Versammlung  nicht  in  der  Aussprache  zu
suchen,  die  eine  Frage  doch  erst  klären  soll,  sondern  in  den  Beschlüssen,
zu  denen  die  Aussprache  geführt  hat.  Was  aber  hat  denn  nun  diese
Gründerversammlung  mit  allen  gegen  eine  Stimme  beschlossen?  Sie
hat  beschlossen,  ein  gemeinsames  Arbeiten  mit  den  öffentlichen  Anstalten ­
  prinzipiell  nicht  abzulehnen;  es  stand  diesen  also  durchaus
frei,  ob  sie  mitmachen  wollten  oder  nicht.  Wenn  sie  es  nicht  getan
haben,  so  ist  das  nicht  die  Schuld  der  privaten  Lebensversicherungsgesellschaften,
  welche  die  Gründung  später  von  sich  aus  allein  haben
vornehmen  müssen.
Was  bereits  früher  ausgeführt  ist,  das  sei  hier  noch  einmal
kurz  wiederholt:  Bereits  am  26.  Juli  1912  haben  die  Gründer  der
„Deutschen  Volksversicherung"  ein  gemeinsames  Arbeiten  mit  den
öffentlichen  Anstalten  ins  Auge  gefaßt.  Auf  der  Sitzung  des  „Zentralausschusses ­
  zur  Förderung  der  Volksversicherung"  vom  23.  November
1912  ist  diese  Bereitwilligkeit  abermals  ausgesprochen  worden;  ebenso
von  Geheimrat  Hackelöer  am  10.  Dezember  1912  den  Vertretern ­
  des  „Deutschen  Arbeiterkongresses"  gegenüber.  In
der  vertraulichen  Aussprache  beim  Staatssekretär  des  Reichsamts ­
  des  Innern  am  7.  Januar  1913  ist  die  Notwendigkeit  eines
gemeinsamen  Handelns  nicht  minder  mit  vollster  Entschiedenheit  zur
Geltung  gebracht  worden.  In  der  zweiten  Sitzung  des  „Zeutralausschusses"
  vom  9.  Jan.  1913  hat  Regierungsdirektor  von  Rasp  klipp  und
klar  erklärt,  für  die  Gründung  der  „Deutschen  Volksversicherung"
sei  nur  die  Absicht  maßgebend,  der  einheitlichen  antinationalcn  Organisation ­
  der  „Volkssürsorge"  ein  einheitliches  nationales  Unternehmen
entgegenzusetzen.  Noch  am  10.  Januar  1913  hat  sich  Geheimrat
Hackelöer-Köbbinghoff  nach  Kräften  bemüht,  Geheimrat  Kapp  zu
einem  Zusammengehen  zu  bewegen.  Ja,  noch  mehr!  Trotz  allem,
was  vorangegangen  war,  unternahm  im  März  1913  der  Staatsminister
Graf  von  Posadowsky-Wehner  einen  letzten  Versuch,  Herrn  Kapp
zu  einem  Zusammenwirken  aller  nationalen  Kräfte  auf  dem  Gebiete
der  Volksversicherung  zu  bestimmen.  Der  Reichskanzler  selbst  brachte
in  einem  Schreiben  an  den  Grafen  die  Hoffnung  zum  Ausdruck,  es
werde  diesem  gelingen,  was  bisher  nicht  zu  erreichen  gewesen  war.
Was  aber  tat  Herr  Kapp?  Er  verreiste  und  gab  die  Sache  zur  Erledigung ­
  weiter  an  —  den  Generaldirektor  Loebinger  von  der
„Friedrich  Wilhelm"!  Dieser  aber  versenkte  das  Schreiben  in  seinen
Papierkorb.
Wenn  der  Geh.  Oberregierungsrat  und  Generallandschaftsdirektor
Dr.  Kapp,  der  Vorsitzende  des  „Verbandes  öffentlicher  Lebensversiche-
            
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