Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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T.  Gme  Mrle  SonSecung  Mischen  ArdeiterwotingemeinSe
unil  VetcjedsgemeinSe  im  Sirme  Ses  8  53  MG.  belteht
in  Gcoh  Berlin  nicht.
Es  ist  bereits  oben  Seite  6  erwahnt,  dah  die  Petition  der  Vororte
  sich  aus  die  Eigenart  der  Verteilung  der  Bevolkerung  in  Groh-Berlin
stlitzt,  die  angeblich  darin  besteht,  dah  sich  der  wirtschastlich  einheitliche
Komplex  von  Groh-Berlin  in  Arbeiterwohngemeinden,  in  Be  -
t  r  i  e  b  s'  gemeinden  und  in  R  e  n  t  n  e  r  gemeinden  teilen  lasse.
Wenn  man  selbst  grundsatzlich  das  Prinzip  des  §  53  (Steuerverteilung
  zwischen  Betriebs-  und  Wohngemeinden  im  Gewande  des  Steuerausgleichs)
  billigen  wollte,  fehlt  es  in  Groh-Berlin  doch  vollig  an  einer
Voraussetzung,  die  fur  einen  solchen  Ausgleich  sprechen  konnte.  Die  Petition
operiert  mit  den  blohen  Angaben  liber  die  relative  Hohe  der  Zahl  der
Arbeiter,  wobei  noch  nicht  feststeht,  ob  die  von  ihr  aus  der  Berufszahlung
errechneten  Zahlen  ein  richtiges  Bild  geben.  Es  fehlt  aber  jede  Zahlenangabe
  darliber,  wo  die  Arbeiter  arbeiten.  Fiir  die  Anslihrung
der  Petition,  die  nordlichen  und  ostlichen  Vororte  (das  im  Sliden  gelegene
  Neukolln  rechnet  sich  stets  auch  dazu)  seien  eigentliche  Arbeiterwohnsitzgemeinden,
  fehlt  es  an  jeder  Begrtindung  in  der  statistischen  Denkschrift.
  In  den  Schullastenprozessen  gegen  Berlin  haben  die  klagenden
Vororte  zwar  versucht,  den  Standpunkt,  dah  Berlin  Betriebs-  nnd
die  klagenden  Vororte  W  o  h  n  s  i  tz  gemeinden  seien,  durchzufechten.  Dah
dieser  Standpunkt  aber  unrichtig  ist,  hat  Berlin  fur  die  friiheren  Jahrgange
  der  Prozesse  schon  mit  umfangreichem  Beweismaterial  dargetan.
Es  kann  von  den  Vororten  fedenfalls  nicht  geleugnet
iverden,  dah  von  ihrer  Eigenschaft  als  typischer  Arbeiterwohnsitzgemeinde
  jetzt  keine  Rede  mehr  sein
k  a  n  n.  Es  handelt  sich  bei  allen  Gemeinden,  die  liber  einen
allzugrohen  ZuKug  von  Arbeitern  klagen,  um  typische  Betriebs  gemeinden.
Soweit  hier  und  da  die  Entwicklung  selbst  noch  nicht  vollendet  ist,  wiirde
es  doch,  da  es  sich  um  die  Beurteilung  eines  gesetzgeberischen  Borhabens
  handelt,  genugen,  dah  eine  solche  Entwicklung  in  naher  Aussicht
steht.
Die  Statistik  beweist  es,  dah  nicht  nur  die  Entwicklung  der  ostlichen^
Vororte  in  industrieller  Beziehung  mit  der  Stadt  Berlin  gleichen  Schritt
halt,  sondern  ihr  vorauseilt.
Die  gewerbliche  Entwicklung  der  Vororte  zeigt  alle
Merkmale  eines  schnellen  Fortschritts.
Zum  zahlenmahigen  Belege  dafur  find  wir  auf  die  Angaben  liber
die  Pflichtmitglieder  der  Krankenkassen  angewiesen,  da  jahrliche  Erhebungen
liber  die  .Gesamtheit  der  gewerblichen  Betriebe  nicht  vorgenommen  werden.
Die  letzte  Betriebszahlung  sand  bekanntlich  im  Juni  1907  statt,  fie  kann
daher  fiir  den  vorliegenden  Zweck  nicht  in  Frage  kommen.  Bei  den  exwahnten
  Zahlen  der  Krankenkassen  aber  ist  in  Betracht  zu  ziehen,  dah
schon  durch  die  Entwicklung  der  Bevolkerung  ein  Mehr  von  Hilfspersonen
im  Kleinhandel  und  Handwerk  erfordert  wird,  so  dah  die  eigentliche  industrielle
  Entwicklung  in  diesen  Zahlen  nicht  vollig  klar  zum  Ausdruck
kommt.  Jmmerhin  aber  wird  geschlossen  werden  konnen,  dah  eine  Steigerung
der  Gesamtzahl  der  Beschaftigten  nach  gleichem  oder  annahernd  gleichem'
Berhaltnis,  wie  es  die  Entwicklung  der  Bevolkerung  ausweist,  cine  entsprechende
  Steigerung  auch  des  industriellen  Beschaftigungsgrades  nach
sich  gezogen  haben  muhte.
'  Wcihrend,  wie  aus  der  Tabelle  Anhang  II  d  hervorgeht,  die  Zahl
der  versicherungspflichtigen  Krankenkassenmitglieder  im  Zeitraum  von  1904
bis  1912  in  Berlin  um  32,i  hCt.  zunahm,  stellt  sich  —  soweit  uns  vergleichsfahige
  Angaben  vorliegen  —  die  Steigerung  in  Schoneberg  auf  44,s,
in  Pankow  auf  63,7,  in  Lichtenberg  73,s,  in  Weihensee  78,s,  in  Neukolln ­
  86,i,  in  Reinickendorf  146,o.
Auch  der  Beschaftigungsgrad  ist  unter  den  im  ganzen  an  dieser
Stelle  behandelten  Gemeinden  liber  das  Bevolkerungsverhaltnis  hinaus
angestiegen,  auher  in  Charlottenburg  und  Schoneberg  auch  in  Weihensee
sowie  in  Reinickendorf  und  Tempelhof.
Wenn  sich  fur  Neukolln  ein  mahiges  Zurlickbleiben  der  Zunahme
des  Beschaftigungsgrades  gegen  die  der  Bevolkerung  ergibt,  so  kann  das
angesichts  der  hier  so  lebhaften  Bevolkerungsentwicklung  nicht  gerade  iibcrraschen,
  der  industrielle  Beschaftigungsgrad  braucht  mit  einer  so  liberaus
starten.Zunahmetendenz  der  Bevolkerung  nicht  gleichen  Schritt  zu  halten
und  kann  doch  an  sich  in  hochst  beachtenswertem  Aufstiege  begriffen  sein.
Wenn  daher  die  ostlichen  Vororte  immer  wieder  mit  der  Behauptung
  kommen,  fie  seien  ausschliehlich  Arbeiter  -  W  o  h  n  gemeinden,  so  kann
dies  als  widerlegt  gelten.  Neukolln  kann  hier  mit  eigenen  Waffen  geschlagen
  werden.  Sagt  es  doch  selbst  in  seiner  schon  oben  S.  9  erwahnten
  Petition  vom  2.  Marz  1911:
„Ein  weitercr  in  dem  gesetzlichen  Begrifs  der  Betriebsgemeindc
  beruhender  Mangel  besteht  darin,  dah  in  den  Groh-Berliner
Verhaltnissen  der  Arbeiterwohnsitzgemeinde  niemals  eine  einzelne  Betriebsgemeinde,
  etwa  Berlin,  gegenlibersteht,  sondern  dah  an  den
Mehrausgaben  mehrere  Betriebsgemeinden  beteiligt  find.  In  dem
Berhaltnis,  in  dem  die  Fabrikbetriebe  aus  Berlin  in  die  Vororte
verlegt  oder  dortselbst  neu  begrlindet  werden  und  andererseits  die
Verkehrsverhaltnisse  von  der  Arbeiterwohnsitzgemeinde  aus  verbessert
            
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