Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Beispiele  von  hoheren  Tilgungssatzen  beifurSchulzwecke  aufgenommenen
Anleihen  zu  nennen:

Friedrichsfelde
Oberschoneweide
Niederschonhausen
Neukolln
Lichtenberg

Copenick
Pankow
Reinickendorf
Hohenschonhausen
Wittenau
Heinersdorf
Stralau

353  618  M  mit  2 1 /,  pCt.,
38  600  M  mit  4  pCt.
838  000  M  mit  3  pCt.,  624  500  M  mit  4

143  000  M  mit  3Vi  pCt.,
pCt.

3  PCt.
2V-  PCt.,
4-/2  PCt.,

45  000  M  mit  2  PCt.,  164  000  M  mit  2 x / 2  PCt.,
742  500  M>  mit  3  pCt.
6  515  000  M  mit  2  pCt.,  2  605  000  M  mit
3  434  093  M  mit  2  pCt.,  155  000  J6  mit
1838  421  M  mit  3  pCt.,  110  000  M  mit
100  000  M  mit  5  pCr.
412  684  M  mit  2  pCt.,
348  000  M  mit  4  pCt.
399  500  M  mit  2  pCt.,
663  872  M  mit  3  pCt.
367  000  M  mit  2V 4  pCt.,
200  000  M  mit  2 3 / 4  pCt.
49  000  M  mit  2 s / 8  pCt.,  280  000  M>  mit  3  pCt.,
34  000  M  mit  4  pCt.
111531  M  mit  2V 4  PCt.,  100  000  M  mit  3  PCt.,
52  000  M  mit  5V 4  PCt.
20  042  M  mit  2 3 / 8  pCt.,  14  000  mit  3  pCt.
50  000  J6  mit  3  pCt.

156  000  M  mit  3  pCt.,
180000  M  mit  2V 2  PCt.,

571  000  M  mit  2%  pCt.,

Die  autzerdem  haufig  vorkommenden  Falle  einer  zwischen  1  und
2  pCt.  liegenden  Tilgungsquote  find  in  der  vorstehenden  Auffuhrung  unberucksichtigt
  geblieben.  So  ist  denn  die  Vergleichsgrundlage  in  der  Richtung
verschoben,  datz  die  vorortlichen  Aufwendungen  im  allgemeinen  verhaltnismahig
  zu  hoch  erscheinen,  !vir  glaubten  aber  diese  Berschiebung  von  ubrigens
nicht  allzu  erheblicher  Tragweite  eher  zulassen  zu  sollen,  als  eine  Verriicknng
nach  der  entgegengesetzten,  eine  Verkleinerung  der  vorortlichen  Last  bedeutenden
Richtung.
Bei  der  fur  Berlin  erforderlich  werdenden  Ermittlung  des  Wertes
der  Schulgrundstucke  wurde  gleichfalls  mit  moglichster  Vorsicht  verfahren.
Fiir  den  Wert  der  Flache  wurde  ein  Einheitssatz  von  100  M  pro  Quadratmeter,
fur  die  Gebaude  der  Feuerkassenwert  nach  seiner  neuesten  Festsetzung  in  Rechnung
gestellt.  Die  fur  Berlin  errechneten  Satze  stellen  deshalb,  wie  ausdrucklich
hervorgehoben  werden  fall,  nur  untere  Grenzwerte  dar,  und  das  Gleiche
durfte  denn  auch  fur  Charlottenburg  und  Weihensee  zutreffen.
Die  fur  die  kommunalen  Zuschusse  sich  ergebenden  Betrage  find  in
der  Tabelle  Anhang  Us  fiir  41  Gemeinden  von  Groh-Bcrlin  und  in  der
Glicderung  nach  den  einzelnen  Schularten  mitgeteilt.  Die  Tabelle  enthalt
ferner  die  auf  den  Kopf  der  Bevolkerung  durchfchnittlich  fich  ergebenden
Zufchutzfatze,  dann  das  der  Gemeinde  zugrunde  liegende  Einkommenstenerfoll,
  endlich  die  in  Hundertteilen  desselben  ausgedruckten  Zuschusse  fur  die
genaunten  Schularten.
Wie  die  Tabelle  zeigt,  schwankt  die  Kopfquote  fur  die  Volkss
  ch  u  l  e  n  zwischen  7,si  M  in  Friedenau,  8,2s  in  Lichterfelde,  8,37  in
Berlin-Buchholz  und  15,4?  in  Rosenthal,  16, 4 s  in  Oberschiineweide,  17,8?
in  Berlin.  Unter  den  41  in  der  Tabelle  behandelten  Gemeinden ­
  zeigt  also  Berlin  den  hiichsten  Betrag  dies  er
sur  die  Volksschullast  an  sich  durchaus  bezeichnenden
Z  i  f  f  e  r.  Beachtenswert  hoch  steht  sie  unter  den  Borortgrohstadten  auch  in
Charlottenburg  mit  14,12.
Bei  den  hoheren  Schulen  treten  aber  insbesondere  die  westlichen
Vororte  hervor:  Grunewald  mit  der  das  3,sfache  der  Volksschulquote  erreichenden
Ziffer  von  40,15,  Zehlendorf,  Schmargendorf  und  Wilmersdorf  mit  der
gleichsfalls  uber  die  Volksschulquote  hinansgehenden  Ziffer  von  14,?g  bzw.
13,25  und  11,29.  Auherordentlich  niedrig  ist  dagegen  die
Ziffer  Neukollns  mit  2,i?  und  Lichtenbergs  mit  2,78.  In
Friedenau  und  Lichterfelde  stimmen  die  Satze  fur  die  beidcn  Arten  von
Bildungsanstalten  nahezu  uberein.
Bei  den  F  a  ch-  und  Fortbildungs  schulen  finden  sich  bei
Berlin  und  Charlottenburg  die  verhaltnismahig  hohen  Kopsquoten  von  1,92
bzw.  1,94  M.
Wenn,  wie  das  hier  geschehen,  die  Betrachtung  der  prozentualen  Belastung
  der  Einkommensteuer  mit  den  Schullasten  nicht  auf  die  V  0  l  k  s  schullasten
  beschrankt  warden  ist,  so  ergibt  sich  ein  ganz  anderes  Bild,  als  es
die  Neukollner  Statistik  entworfen  hat.  Der  Unterschied  zwischen  der  Belastung
  in  den  „ostlicheu  Vororten"  und  anderen  Grohberliner  Gemeinden,
vornehmlich  Berlins  selbst,  verringert  sich  betrachtlich.
Noch  ungunstiger  wird  das  Bild  fur  die  ostlichen  Gemeinden  Groh
Berlins,  wenn  auch  noch  die  A  r  m  e  n  l  a  st  e  n  in  Frage  gezogen  werden.  In
der  Tabelle  Anhang  II  f  find  die  Zuschusse  zu  den  Kosten  der  Armen-  und  Waisenpflege
  und  der  Gesamtzuschusz  zu  dem  Schul-  und  Armenwesen  verzeichnet.
Erlauternd  muss  dazu  bemerkt  werden,  datz  es  zur  Aufstellung  der  Tabelle
notwendig  gewesen  ist,  von  den  fur  die  Zugehorigkeit  zum  Provinzial-  und
Kreisverbande  zu  machenden  Aufwendungen  den  Teil  zu  ermitteln,  der
auf  die  Aufwendungen  fur  das  Armenwesen  entfallt.  Man  wird  aber
den  in  Rede  stehenden  Leistungen  der  Gemeinden  mindeftens  gerecht
werden,  wenn  man  den  in  der  Provinzialabgabe  steckenden  Anteil  auf  die
Halfte  schatzt.  Im  Kreise  Niederbarnim  stellte  sich  1913  die  Kreisabgabe  auf
25  pCt.,  im  Kreise  Teltow  auf  30,78  pCt.  des  prinzipalen  Steuersolls,  wovon
            
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