Full text : Der Zucker im Kriege

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zugeführt  worden.  In  der  Zeit  vom  1.  September  1915  bis  31.  März
1916  waren  ungefähr  5  000  000  dz  (Rohwert)  mehr  in  den  freien
Verkehr  gesetzt  worden  als  in  den  gleichen  Monaten  des  Betriebsjahres ­
  1913/14.  Diese  Entwicklung  des  Zuckermarktes  drängk  zu
einer  Sicherstellung  der  für  die  Volksernährung  bis  zur  nächsten
Betriebszeit  benötigten  Mengen  und  damit  zu  einer  Einschränkung  des
Verbrauches.  Gleichzeitig  wurde  lebhaft  die  Frage  erörtert,  in
welcher  Weise  der  Zuckerrübenanbau  und  die  Zuckererzeugung  für  das
Betriebsjahr  1916/17  gesteigert  werden  könnten.  Rechnete  man  infolge ­
  der  mangelhaften  Düngung  und  der  weniger  sorgfältigen  Bearbeitung ­
  des  Bodens  mit  einem  neuerlichen  Rückgang  des  Hektarertrages,
  so  konnte  ohne  eine  Vermehrung  der  Anbaufläche  der
Inlandsbedarf  in  keinem  Falle  für  ein  weiteres  Jahr  volle  Deckung
finden.  Eine  Vermehrung  der  Zuckcrrüben-Anbaufläche  war  nach
Auffassung  von  Landwirtschaft  und  Industrie,  der  .  sich  auch  die
Allgemeinheit  nicht  verschliefen  konnte,  nur  durch  die  Gewährung
besserer  Preise  für  Zuckerrüben  und  Rohzucker  möglich.  Ohne  eine
Erhöhung  der  Zuckerrübenpreise  wäre  wohl  zu  erwarten  gewesen,
^aß  die  Landwirte  in  noch  größerem  Umfange  als  bisher  sich  von  der
kostspieligen  und  zeitraubenden  Zuckerrübenkultur  abwenden  und  dem
Anbau  derjenigen  Pflanzen  zuwenden  würden,  die  bei  Aufwendung
von  weniger  Arbeit  und  geringeren  Kosten  einen  ähnlichen  Ertrag  zu
kiefern  imstande  seien  wie  die  Zuckerrüben,  und  dabei  den  Landwirten ­
  zugleich  die  für  die  Erhaltung  des  Viehbestandes  erforderlichen
oilligen  Futtermittel  sichern  konnten,  nämlich  Kartoffeln  und  Futterrüben. ­
  Reben  den  gesetzlichen  Maßnahmen  zur  Einschränkung  des
Zuckerverbrauches  brachte  daher  diese  Zeit  zugleich  auch  die  gesetzliche
Festsetzung  der  Zuckerrüben-  und  Rohzuckerpreise  für  das  Betriebsjahr ­
  1916/17.
Nachdem  bereits  früher  die  Freigabe  und  Verteilung  von
55  Hundertteilen  des  Kontingents  bis  zum  31.  Dezember  1915  verfügt ­
  worden  war,  wurde  durch  die  Ausführungsbestimmungen  vom
22.  Dezember  1915  bestimmt,  daß  das  gesamte  Kontingent  bis  Ende
Mai  restlos  zur  Verteilung  gelangen  sollte.  Ilm  über  die  Entwicklung
des  Zuckermarktes  und  über  den  Zuckcrverbrauch  fortlaufend  einen
Überblick  zu  gewinnen,  wurden  durch  die  Zentral-Einkaufs-Gesellschaft
am  1.  Januar,  1.  Februar,  1.  März  und  1.  April  1916  neuerdings  Bestandsaufnahmen ­
  vorgenommen.  Am  1.  Februar  wurden  außerdem
die  außerhalb  der  Rohzuckerfabriken  und  Raffinerien  lagernden  Rob-  -
zuckerbestände  ermittelt.  '
Eine  gesetzliche  EinschränkungdesZuckerverbraucbs
erfolgte  zuerst,  durch  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember  1915  bei
            
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