Full text: Der Zucker im Kriege

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b) Rohzucker. Rohzucker einschließlich der Nacherzeugnisse 
war wie Zuckerrübe» der Versütterung entzogen und mußte aus ^rer- 
brauchszucker verarbeitet werden. Ausnahmen konnten von ^ der 
Reichszuckerstelle genehmigt werden. Von dem im Betriebs- 
jähre 1916/17 in den einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken her 
gestellten Rohzucker waren zur Lieferung im Oktober 20 Hundertteue, 
im November 25 Hundertteile und im Dezember 15 Hundertteile der 
um 15 Hundertteile gekürzten voraussichtlichen Gewinnung an die 
Verbrauchszuckerfabriken zu verteilen. Während in den Vorjahren 
bei der Zuteilung von Rohzucker an die Verbrauchszuckerfabriken nur 
deren in Friedenszeitcn zum inländischen Verbrauche bestimmtes 
Kontingent Berücksichtigung gefunden hatte, wurde für das Betriebs 
jahr 1916/17 bestimmt, daß nach der Verteilung von 92^ Hundert- 
teilen der noch verbleibende Rest an die früher am Ausfuhrgeschäft 
beteiligten Verbranchszuckerfabriken verteilt werden sollte. Der 
Preis des von den Rohzuckerfabriken zu liefernden Rohzuckers war 
schon im Februar 1916 für Ersterzeugnis von 88 vom Hundert Aus 
beute je 50 kg ohne Sack frei Magdeburg bei Lieferung bis zum 
30. September 1917 mit 15 jfi festgesetzt worden. Für Nach- 
erzcugnis, dessen Verarbeitung bisher verboten bzw. nur mit besonderer 
Genehmigung erlaubt gewesen war, wurde bei 75 vom Hundert 
Ausbeute der Preis für 50 kg ohne Sack frei Magdeburg aus 
13,20 Ji festgesetzt. 
c) Verbrauchszuck e r. Der Verbrauchszuckerpreis wurde 
ausschließlich des Frachtvorschusses, mit 26 J( je 50 kg gemahlenen 
Melis ohne Sack ab Magdeburg festgesetzt. Die Preise für Rohzucker' 
und Verbrauchszucker für die einzelnen Fabriken wurden wie bisher 
nach ihrer Lage, insbesondere der Frachtlage, voin Reichskanzler fest 
gesetzt. Dabei wurde, wie im vorigen Jahre, ein Frachtzuschlag von 
25 für Magdeburg zugrunde gelegt, so daß der Magdeburger 
Verbrauchszuckcrpreis nunmehr 26,25 Ji insgesamt betrug. Diese 
Frachtzuschläge haben im Bctriebsjahre 1915/16 zu erheblichen, vom 
Gesetzgeber nicht beabsichtigten Gewinnen der Verbrauchszuckerfabriken 
geführt, da sich die Verfrachtung allgemein günstiger stellte, als an 
genommen werden konnte. Die auch für das Betriebsjahr. 1916/17 
notwendigen Frachtzuschläge wurden daher nurmehr vorschußweise 
gewährt. Der Zwischenbetrag, um den die Aufwendungen der Ver 
brauchszuckerfabriken für Rohzucker und Rohzuckervorfracht unter 
den für sie festgelegten Verbrauchszuckerpreisen einschließlich der 
Einheitsspanne von 4 Ji verblieben, wurde zugunsten einer unter 
Beteiligung des' Reiches, der- Zuckerindustrie und der Zentral- 
Einkaufs-Gcsellschaft neu gegründeten Reich s-Zuckeraus-
	        
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