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b) Rohzucker. Rohzucker einschließlich der Nacherzeugnisse
war wie Zuckerrübe» der Versütterung entzogen und mußte aus ^rer-
brauchszucker verarbeitet werden. Ausnahmen konnten von ^ der
Reichszuckerstelle genehmigt werden. Von dem im Betriebs-
jähre 1916/17 in den einzelnen rübenverarbeitenden Fabriken her
gestellten Rohzucker waren zur Lieferung im Oktober 20 Hundertteue,
im November 25 Hundertteile und im Dezember 15 Hundertteile der
um 15 Hundertteile gekürzten voraussichtlichen Gewinnung an die
Verbrauchszuckerfabriken zu verteilen. Während in den Vorjahren
bei der Zuteilung von Rohzucker an die Verbrauchszuckerfabriken nur
deren in Friedenszeitcn zum inländischen Verbrauche bestimmtes
Kontingent Berücksichtigung gefunden hatte, wurde für das Betriebs
jahr 1916/17 bestimmt, daß nach der Verteilung von 92^ Hundert-
teilen der noch verbleibende Rest an die früher am Ausfuhrgeschäft
beteiligten Verbranchszuckerfabriken verteilt werden sollte. Der
Preis des von den Rohzuckerfabriken zu liefernden Rohzuckers war
schon im Februar 1916 für Ersterzeugnis von 88 vom Hundert Aus
beute je 50 kg ohne Sack frei Magdeburg bei Lieferung bis zum
30. September 1917 mit 15 jfi festgesetzt worden. Für Nach-
erzcugnis, dessen Verarbeitung bisher verboten bzw. nur mit besonderer
Genehmigung erlaubt gewesen war, wurde bei 75 vom Hundert
Ausbeute der Preis für 50 kg ohne Sack frei Magdeburg aus
13,20 Ji festgesetzt.
c) Verbrauchszuck e r. Der Verbrauchszuckerpreis wurde
ausschließlich des Frachtvorschusses, mit 26 J( je 50 kg gemahlenen
Melis ohne Sack ab Magdeburg festgesetzt. Die Preise für Rohzucker'
und Verbrauchszucker für die einzelnen Fabriken wurden wie bisher
nach ihrer Lage, insbesondere der Frachtlage, voin Reichskanzler fest
gesetzt. Dabei wurde, wie im vorigen Jahre, ein Frachtzuschlag von
25 für Magdeburg zugrunde gelegt, so daß der Magdeburger
Verbrauchszuckcrpreis nunmehr 26,25 Ji insgesamt betrug. Diese
Frachtzuschläge haben im Bctriebsjahre 1915/16 zu erheblichen, vom
Gesetzgeber nicht beabsichtigten Gewinnen der Verbrauchszuckerfabriken
geführt, da sich die Verfrachtung allgemein günstiger stellte, als an
genommen werden konnte. Die auch für das Betriebsjahr. 1916/17
notwendigen Frachtzuschläge wurden daher nurmehr vorschußweise
gewährt. Der Zwischenbetrag, um den die Aufwendungen der Ver
brauchszuckerfabriken für Rohzucker und Rohzuckervorfracht unter
den für sie festgelegten Verbrauchszuckerpreisen einschließlich der
Einheitsspanne von 4 Ji verblieben, wurde zugunsten einer unter
Beteiligung des' Reiches, der- Zuckerindustrie und der Zentral-
Einkaufs-Gcsellschaft neu gegründeten Reich s-Zuckeraus-