Full text: Der Zucker im Kriege

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in seine ursprüngliche Stellung zurückversetzt und damit in die Lage 
versetzt werden, unter voller Aufrechterhaltung der früheren Za - 
beziehungen den Zucker in der gleichen Art und Weile zu beziehen, t 
dies vor der gesetzlichen Regelung möglich war. Als ein besän . 
Vorteil wurde dabei der Umstand bezeichnet, daß nur der Handel m 
der Lage sei, auf Grund der über die örtlichen Eigentümlichkeiten der 
einzelnen Versorgungsgebiete gesammelten Kenntnisse Zucker in den 
Mengen uiid Sorten rechtzeitig zu beschaffen, wie sie von der Be 
völkerung gewohnheitsgemäß gefordert würden. 
Andere Kreise, denen die Bromberger Vorschläge zu weitgehend 
erschienen, glaubten die Einführung einer Reichszucker karte 
nur dann befürworten zu können, wenn die vom Großhandel ge 
sammelten Zuckerkarten der Reichszuckerstelle einzureichen wären und 
diese auf Grund ihrer Kenntnis über die Bestände in den einzelnen 
Raffinerien Bezugsscheine erteilen würde. Auch der Deutsche 
Handelstag nahm zu der Frage Stellung und glaubte die Einführung 
einer Reichszuckerkarte im Interesse des Handels befürworten zu 
müssen. Wenn sich auch die Einführung einer allgemeinen Rcichs- 
zuckerkartc nicht ermöglichen ließ, so haben die Erörterungen über diese 
Frage doch dazu beigetragen, die Einführung einheitlicher Zucker 
karten für größere Gebiete, wie für die Provinzen Schlesien und Ost 
preußen, zu verwirklichen. 
Im Regierungsbezirk Königsberg, der durch die Gründung der 
Bezirkszuckerstelle Königsberg, welche die meisten Kommunalverbände 
des Regierungsbezirks Königsberg umfaßt, als erster mit Erfolg diesen 
Weg betrat, ist dabei die Regelung des Verkehrs folgendermaßen vor 
genommen worden: Die Bezirkszuckerstelle Königsberg (nunmehr um 
gewandelt in die Provinzialzuckerstelle für die Provinz Ostpreußen) 
versandte nach Maßgabe der Bevölkerungsziffern einheitliche Zucker 
karten an die Kommunalverbände. Die Kleinhändler hatten die ein 
gelösten Zuckermarken auf vorgedruckte Bogen aufzukleben und ge 
sammelt gegen die Lieferung von Zucker an die Großhändler weiter 
zugeben. Diese erhielten auf Grund der von ihnen eingereichten 
Gesamtmenge an beklebten Bogen von der Bezirkszuckerstelle die 
Bezugsscheine zugewiesen. Außer den ortsansässigen Großhändlern 
und den Konsumvereinen konnten dabei auch Großhändler, die ihren 
Wohnsitz nicht in der Provinz Ostpreußen hatten, in gleicher Weise 
wie die ortsansässigen beteiligt werden. 
In der Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker 
vom 10. April 1916 war bestimmt worden, daß der Bedarf für die 
Obstvermertung im.Haushalte.besondere Berücksichtigung
	        
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