Full text : Der Zucker im Kriege

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in  seine  ursprüngliche  Stellung  zurückversetzt  und  damit  in  die  Lage
versetzt  werden,  unter  voller  Aufrechterhaltung  der  früheren  Za  -
beziehungen  den  Zucker  in  der  gleichen  Art  und  Weile  zu  beziehen,  t
dies  vor  der  gesetzlichen  Regelung  möglich  war.  Als  ein  besän  .
Vorteil  wurde  dabei  der  Umstand  bezeichnet,  daß  nur  der  Handel  m
der  Lage  sei,  auf  Grund  der  über  die  örtlichen  Eigentümlichkeiten  der
einzelnen  Versorgungsgebiete  gesammelten  Kenntnisse  Zucker  in  den
Mengen  uiid  Sorten  rechtzeitig  zu  beschaffen,  wie  sie  von  der  Bevölkerung ­
  gewohnheitsgemäß  gefordert  würden.
Andere  Kreise,  denen  die  Bromberger  Vorschläge  zu  weitgehend
erschienen,  glaubten  die  Einführung  einer  Reichszucker  karte
nur  dann  befürworten  zu  können,  wenn  die  vom  Großhandel  gesammelten ­
  Zuckerkarten  der  Reichszuckerstelle  einzureichen  wären  und
diese  auf  Grund  ihrer  Kenntnis  über  die  Bestände  in  den  einzelnen
Raffinerien  Bezugsscheine  erteilen  würde.  Auch  der  Deutsche
Handelstag  nahm  zu  der  Frage  Stellung  und  glaubte  die  Einführung
einer  Reichszuckerkarte  im  Interesse  des  Handels  befürworten  zu
müssen.  Wenn  sich  auch  die  Einführung  einer  allgemeinen  Rcichszuckerkartc
  nicht  ermöglichen  ließ,  so  haben  die  Erörterungen  über  diese
Frage  doch  dazu  beigetragen,  die  Einführung  einheitlicher  Zuckerkarten ­
  für  größere  Gebiete,  wie  für  die  Provinzen  Schlesien  und  Ostpreußen, ­
  zu  verwirklichen.

Im  Regierungsbezirk  Königsberg,  der  durch  die  Gründung  der
Bezirkszuckerstelle  Königsberg,  welche  die  meisten  Kommunalverbände
des  Regierungsbezirks  Königsberg  umfaßt,  als  erster  mit  Erfolg  diesen
Weg  betrat,  ist  dabei  die  Regelung  des  Verkehrs  folgendermaßen  vorgenommen ­
  worden:  Die  Bezirkszuckerstelle  Königsberg  (nunmehr  umgewandelt ­
  in  die  Provinzialzuckerstelle  für  die  Provinz  Ostpreußen)
versandte  nach  Maßgabe  der  Bevölkerungsziffern  einheitliche  Zuckerkarten ­
  an  die  Kommunalverbände.  Die  Kleinhändler  hatten  die  eingelösten ­
  Zuckermarken  auf  vorgedruckte  Bogen  aufzukleben  und  gesammelt ­
  gegen  die  Lieferung  von  Zucker  an  die  Großhändler  weiterzugeben. ­
  Diese  erhielten  auf  Grund  der  von  ihnen  eingereichten
Gesamtmenge  an  beklebten  Bogen  von  der  Bezirkszuckerstelle  die
Bezugsscheine  zugewiesen.  Außer  den  ortsansässigen  Großhändlern
und  den  Konsumvereinen  konnten  dabei  auch  Großhändler,  die  ihren
Wohnsitz  nicht  in  der  Provinz  Ostpreußen  hatten,  in  gleicher  Weise
wie  die  ortsansässigen  beteiligt  werden.
In  der  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  Verbrauchszucker
vom  10.  April  1916  war  bestimmt  worden,  daß  der  Bedarf  für  die
Obstvermertung  im.Haushalte.besondere  Berücksichtigung
            
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