abzugeben. Im Dezember 1915 und in den ersten Monaten des
Jahres 1916 war die Möglichkeit gegeben, durch verstärkte Heran
ziehung der süddeutsche n Viehbestände den Ausfall zu decken. Hier
hatte die Futtercrnte, außer auf den Böden der reinen Buntsand-
steinsormation, ein normales Ergebnis gehabt und damit die Aufrecht
erhaltung der Viehbestände im Umfang der Friedensjahre er
möglicht.
Im Monat März 1916 war auch diese Quelle dem Ver
siegen nahe, zumal da die süddeutschen Regierungen mit Rücksicht auf
die Erhaltung ihrer Viehbestände sich genötigt sahen, eine durch
greifende Regelung, die auch eine Beschränkung der ungesund an
gewachsenen Viehausfuhr einbezog, durchzuführen. So sah sich
die Reichsfleischstelle vor die dringende Aufgabe gestellt, einerseits
den Mangel in der Beschaffung des nötigen Schlachtviehes für das
Heer zu beheben, anderseits die Gesamtaufbringung für Heer und
Zivilbevölkerung so zu gestalten, daß die schwer angegriffenen und
infolge der Durchhungerung in der Fleischausbeute unterwertig ge
wordenen Viehbestände die Möglichkeit erhielten, sich wieder einiger
maßen zu e r h o l e n. Es ergab sich für die Reichsfleischstelle die Not
wendigkeit, den Gesamtbedarf an Schlachtvieh mit der Abgabefähigkeit
der Viehbestände in Einklang zu bringen. Der Bedarf des Heeres
und der Marine stand fest und war für die Reichsfleischstelle eine
gegebene Größe; möglich war daher nur, durch eine Regelung der
im letzten Vierteljahr 1915 und im ersten Vierteljahr 1916 unver
hältnismäßig angewachsenen Schlachtungen für die Zivilbevölkerung,
besonders an Rindern, die Entnahme aus den Viehbeständen auf ein
erträgliches Maß zu bringen.
Als G r u n d l a g e n für die zu treffenden Maßnahmen und die
anzustellenden Berechnungen standen lediglich zur Verfügung bezüglich
der Aufbringung die Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember
1915, die infolge der bereits erwähnten Umstände durch den Gang
der Ereignisse nur mehr teilweise Anspruch auf Gültigkeit erheben
konnten, bezüglich des F l e i s ch b e d a r f e s der Zivilbevölkerung die
bekannten Zahlen der Fleischbeschaustatistik über die beschaupflichtigcn
Schlachtungen früherer Jahre. Ein Überblick über diese Unterlagen
ließ es, wenn man den obengenannten Forderungen der Lage gerecht
werden wollte, angemessen erscheinen, die befchaupflichtigen Schlach
tungen für den Bedarf der Zivilbevölkerung im Verhältnis zu
früheren Jahren auf die Hälfte einzuschränken. Es konnte dies nur
in der Weise geschehen, daß von der Reichsfleischstelle jedem Bundes
staate, von den Bundesstaaten jedem Kommunalverbande ein Kon-