Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Viehzuteilung  aus  natürlichen  Gründen  sehr,  anderseits  wußte  man
nicht,  ob  alle  Verbraucher  den  vollen  Anteil  wirklich  beanspruchen
würden,  und  schließlich  fehlte  überall  die  Erfahrung,  welche  Höchstausbeutc
  aus  dem  lebenden  Vieh  durch  vollste  Ausnutzung  des
Schlachtgewichts,  Verwertung  von  Blut,  Eingeweide  und  Abfällen
durch  Verwurstung  u.  dergl.  zu  erzielen  und  wie  diese  vor  etwaigen
Durchstechereien  einzelner  Metzger  schließlich  dem  Verbraucher  sicherzustellen ­
  wäre.
Die  tatkräftigsten  Versuche  unternahmen  süd-  und  mitteldeutsche
Staaten,  die  Wochenrationen  von  600  bis  800  g  auf  den  Kopf  durch
Fleischkarten  sicherzustellen  suchten,  bald  aber  sahen,  daß  dies
zu  hoch  gegriffen  war  und  das  „Anstellen"  nicht  hinderte.  Letzteres
wurde  zuerst  in  Sachsen  wirkungsvoll  nach  dem  Muster  der  „Butterkundenliste"
  durch  F  l  e  i  s  ch  k  n  n  d  e  n  l  i  st  e  n  bekämpft,  wobei
allerdings  nicht  eher  Friede  eintrat,  als  bis  in  der  Zuteilung  des
Schweinefleisches  eine  regelmäßig  wechselnde  Abholung  eingeführt
wurde.  Selbstverständlich  ergab  sich  in  Sachsen  sofort,  daß  mit  der
Kundenliste  nur  ein  Teil  der  ausgegebenen  Fleischkarten  beliefert
werden  konnte,  der  Rest  war  wertlos.
Inzwischen  war  die  Regelung  der  R  i  n  d  e  r  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e
(Juni  1916)  durch  die  Viehhandelsverbände  erfolgt  und  das
Kriegsernährungsamt  (Mai  1916)  gegründet  worden.
Letzteres  nahm  sich  sofort  der  verworrenen  Lage  der  Fleischverteilung
in  doppelter  Richtung  an.
Zunächst  verbesserte  es  mit  der  Reichsfleischstelle  ständig  die
schlüsselmäßige  Mehzuteilung,  indem  es  den  bestehenden  Schlüssel  verj
  eheste;  ferner  entschloß  es  sich  zu  der  Einführung  der
Reichsfleischkarte.  Diese  bildete  mit  der  gleichmäßigen
Beschränkung  der  Wochenkopfanteile  in  Zukunft  die  Grundlage  für
die  Viehverteilung:  es  konnte  nun  der  Verbrauch  für  jeden  Bezirk
nach  Verhältnis  der  Bevölkerungszahl  errechnet  und  die  Lieferung
nach  der  Zahl  der  früheren  gewerblichen  Schlachtungen  fallen  gelassen
werden.  Dabei  wurde  der  Verbrauch  —  entsprechend  den  Erfahrungen
in  Bagern,  Sachsen  usw.  —  auf  250  g  auf  den  Kopf  iinb  die  Woche,
für  Kinder  bis  zu  6  Jahren  125  g,  beschränkt.
Mit  dem  1.  Oktober  1916  konnte  die  Reichsfleischkarte  und  mit
ihr  der  neue  Viehzuteilungsschlüssel  in  Kraft  treten.  Damit  fielen
j  die  bisherigen  kommunalen  und  staatlichen  Einzelfleischkarten  zugunsten ­
  der  freizügigen  Reichsfleischkarte,  und  damit  war  auch  die
Grundlage  geschaffen,  auf  der  sich  dann  tatsächlich  die  gleichmäßige
Fleischversorgung  immer  günstiger  hat  entwickeln  können.
            
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