Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Transportgesamtküsten für Schiveine, 5 v. H. für Rinder und etwa 
2 v. H. für Kälber und Schafe. 
Einfacher gestaltet sich für den Kommunalverbaud die Errechnung 
der normalen S ch l a ch t n n g s k o st c u , zu denen die Kosten des 
Personals, die Gebühren des Schlachthofs, die Schlachtverfichcrung 
zu rechnen sind. I» der Praxis findet sich leicht der hierfür auf das 
Pfund Schlachtgewicht nötige Normaläufschlag, der keine allzu 
gewichtige Nolle spielt. 
Die sonach vom Komiuunalverbande zu ermittelnden Gesamt 
kosten sind auf einen Normaldurchschnitt für jede Viehgattung zu 
bringen. Sodann muß für die fernere Kalkulation die übliche 
Schlachtgewichtsausbeute für jede Tiergattung ermittelt 
werden. Hier kaun kein Maß für alle Zeiten gefunden werden; bei 
verschlechtertem Mästungsznstand z. B. muß die SchlachtanSbeute 
sinken. Bisher ergaben Schweine 85 bis 78 v. H., Kälber 68 bis 
53 v. H., Schafe 65 bis 36 v. H., Rinder 55 bis 35 v. H. vom 
Lebendgewicht an Schlachtausbeute. Jede Kommune errechnet an der 
Hand ihrer Schlachthoferfahrnngen von Zeit zu Zeit die für die 
Preisberechnung zugrunde zu legende Durchfchnittsausbeute. 
Die Kommune kaun aber schließlich nicht einfach die Summe 
aller Gestehungskosten, geteilt durch die Normalausbeute, als Abgabe 
preis für das Schlachtgewicht festsetzen. Sic hat hierbei vielmehr 
noch zweierlei zu berücksichtigen. Zunächst ist von Bedeutung, daß 
sjch das Schlachtgewicht beim Erkalten des Fleisches nicht nubeträcht- 
klch vermindert, ein Verlust, den mau als „Warmgewichts- 
Verlust" zu bezeichnen pflegt. Je länger das Schlachtfleisch 
"hängt", also auskühlt, bis es an den Ladenfleischer gelangt, desto 
erheblicher ist dieser Warmgewichtsverlust. Man kann täglich bis zu 
Va v. H. des Schlachtgewichts als Verlust rechnen. Es ist sehr 
wesentlich, ob der Ladenfleischer gut ausgekühltes Fleisch erhält; je 
wehr dies der Fall ist, um so weniger braucht er seinerseits Gewichts 
verluste zu erleiden, um so weniger kann er also hierfür beträchtliche 
Unkostenzuschläge fordern. — Gemeinhin pflegt mau den Zuschlag 
von 3 v. H. für Schwund nach Eintritt des Erkaltens als beträchtlich 
""d vorsichtig, berechnet auf etwa 6 Tage Aushang, zu betrachten. 
Schließlich aber sind für die Kommune von Bedeutung aIl - 
g r ni e i n e Zuschläge oder Abzüge zum Schlachtgewicht, 
'velche die Preisberechnung immerhin beeinflussen. 
Als Abzüge kommen zunächst die Gewinne für RebcnauS- 
beute in Frage, also aus Verkauf des Fells, Gehörns, abzuliefernder 
«ktte, des Wurstguts (Blut, Eingeweide). Hierfür pflegen vom
	        
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