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einigung mit Deutschland vor und beantragten ferner mit
Rücksicht darauf, dass die grössten Handelsstaaten Europa’s
thatsäehlich die Doldwahrung besassen, die Annahme dieser
letzteren als Grundlage der Münzeinigung. Die anderen Bevollmächtigten
widersetzten sich jedoch diesen Vorschlägen,
und als die Conferenzen im Jahre 1856 wieder aufgenommen
wurden, war die Beibehaltung der Silberwährung bereits entschieden.
Es wurde aber trotzdem die Ausprägung einer einheitlichen
Handelsmünze in Gold beschlossen, und so enthalten
denn die Artikel 18, 10, 20 und 21 des Wiener Münzvertrages
vom 24. dänner 1857 die Bestimmungen über die Ausprägung
der Ivronen und halben Eronen in den Staaten des
Münzvereins. Ausdrücklich wurde dabei stipulirt, dass diese
Vereinsgoldmünze in keinem Staate als Währungsgeld zugelassen
werden dürfe; sollte einer der Vereinsstaaten die
Krone nach einem vorausbestimmten Course bei seinen Cassen
zulassen, so dürfe sich diese Vorausbestimmung höchstens auf
die Dauer von 0 Monaten erstrecken und der Cassencours nicht
höher sein als der Durchschnitt des amtlichen Börsencourses
in den vorausgegangenen 0 Monaten. Wo für ältere Goldmünzen
ein unabänderlicher Cassencours bereits festgesetzt
war, sollten diese Goldmünzen allmälig aus dem Verkehre
gezogen werden. Fremde Goldmünzen durften zwar angenommen
werden, jedoch nur zu einem Werthe, der wenigstens
um Va Bercent unter dem inneren Gehalte steht. Auf dem
ersten deutschen Handelstage im Jahre 1861 fand aber die
Goldwährung bereits zahlreiche Vertreter, und seither gewann
dieselbe so sehr an Anhang, dass nach Constituirung des
deutschen Reiches das nunmehr praktisch in die Hand genommene
Werk der Münzeinigung beinahe ohne Widerspruch auf
Rasis der Goldwährung durchgeführt werden konnte. Im Gesetze
vom 4. April 1871 wurde die Goldmark als deutsche
Währungsmünze acceptirt. Von den Schwierigkeiten, welche
die Durchführung der deutschen ^lünzreform zu bestehen hatte
und von der Rückwirkung dieser Massregel auf die Münzverhältnisse
der ganzen Welt soll noch eingehender gehandelt
werden.
ln Gesterreich-Ungarn wurde seit den Wiener Münzverhandlungen
der Gedanke des Ueherganges zur Goldwährung