Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Preußen  hatte  er  in:  Jahre  1814  zu  einer  literarischen  Fehde  zwischen  dem
Landschaftssyndikus  Manitius  und  dem  preußischen  Historiker  v.  Baczko
geführt.  Manitius  hatte  eine  Propagandaschrift  geschrieben*),  in  der  er
den  Satz  verteidigte,  daß  die  Schnldgesetze,  die  auf  friedliche  Zeiten  berechnet ­
  seien,  in  der  durch  den  Krieg  herbeigeführten  Notlage  nicht  angewandt ­
  werden  dürften.  Er  rechtfertigte  den  Standpunkt  der  Landschaft,
die  das  reglementsmäßige  Subhastationsverfahren  bei  Ausbleiben  der
Zinszahlungen  möglichst  hinauszuzögern  suchte:  Schuldner  und  Gläubiger
als  Bürger  eines  Staates  müßten  auch  die  Kriegsschäden,  die  den  Staat
betroffen  haben,  gemeinsam  tragen.  Der  Grundbesitzer  könne  den  Schutz
des  Staates  für  sein  Kaufkapital  mit  gleichem  Rechte  fordern  wie  der
Gläubiger  für  sein  Leihkapitals.  Diese  Argumente  machte  sich  auch  Schön
in  einem  Brief  vom  14.  Januar  1815 3 )  zu  eigen:  Es  sei  zu  schreiend,  daß
der  Krieg  allein  auf  Kosten  des  Grundbesitzers  geführt  und  dieser  von  Haus
und  Hof  getrieben  werden  solle,  bloß  damit  der  Gläubiger  Kapital  und
Zinsen  richtig  bekomme.  Das  summum  ins  dürfe  nicht  summa  iniuria
werden;  über  dem  Richter  noch  stehe  der  Staat,  der  einen  völligen  Umsturz
des  Bodenkredits  und  des  Grundeigentumes  nicht  ruhig  geschehen  lassen
könne.
Baczko*)  wehrte  sich  gegen  den  Versuch,  den  Grundbesitz  auf  Kosten
seiner  Gläubiger  zu  retablieren:  Der  Zusammenbruch  des  Grundbesitzes ­
  sei  weniger  eine  Folge  des  Krieges  als  der  schwindelhaften ­
  Steigerung  der  Güterpreise  und  des  ungesunden
Güterhandels  vor  dem  Kriege.  Die  meisten  seien  schon  damals,  wenn
nicht  dein  Namen,  so  doch  der  Tat  nach  bankrott  gewesen.  Baczko  vertrat
damit  eine  Auffassung,  die  vielfach,  auch  in  Regierungskreisen,  Anhänger
fand.  Als  die  ostpreußischen  Adeligen  einmal  ihre  Hilferufe  zu  laut  ertönen
ließen,  herrschte  Schuckmanu  sie  an:  „Die  Mehrsten  sind  doch  schon  vor
y  Was  hat  der  Landwirt  in  Preußen  zu  thun,  um  auch  unter  den  heutigen  Umständen ­
  zu  bestehen  und  die  Zinsen  seiner  Gläubiger  zu  berichtigen.  Ein  Wort  zu  seiner
Zeit  zur  dringenden  Beherzigung  sowohl  der  Capitalisten  Preußens,  vielleicht  auch
seiner  Staatswirthe  und  Financiers.  Geschrieben  im  Oktobermonat  1813.
2 )  Ganz  ähnliche  Gedanken  vertrat  für  Schlesien  Heinrich  Graf  v.  d.  Goltz:
Über  das  Verhältnis  der  Grundeigenthümcr  zu  den  übrigen  Staatsbürgern  in  Hinsicht
aus  die  in  den  Jahren  von  Johanni  1806  bis  dahin  getragenen  Lasten.  Breslau  1815.
3 )  An  die  ostprenhische  Generallandschaftsdirektion.  Schlobitten  IX.  Bg.  Alexander.
Ein  paar  Sätze  des  Briefes  bei  Bezzenberger  S.  41.
4 )  L.  von  Baczko,  Über  die  unglücklichen  Verhältnisse  der  Grundeigenthümer
und  Geldeigenthümer  in  Ostpreußen.  Veranlaßt  durch  die  Schrift:  Was  hat  der  Landwirt ­
  in  Preußen  zu  thun  usw.  Königsberg  1814.—  Derselbe:  Wodurch  entstanden
Ostpreußens  Leiden  und  was  berechtigt  uns,  ihre  Linderung  zu  hoffen?  Durch  die
sogenannte  Prüfung  seiner  Ansichten  von  dem  Herrn  Justizrat  und  erste,:  Landschaftssyndikus
  C.  L.  Manitius  veranlaßt.  Königsberg  1814.
            
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