Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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habe,  welch  herrlichen  Geist  die  ständische  Behandlung  der  Sache  erzeugte!
Man  fühlt  es  dieser  warmen  Sprache  an,  wie  er  Hardenberg  zu  weiteren
Schritten  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  ermuntern  will,  wie  er  auch  fern
vom  Mittelpunkte  der  Negierung  sie  im  Sinne  seiner  Staatsauffassung
zu  beeinflußen  sucht.  Hardenberg,  dessen  Berater  in  allen  Angelegenheiten
  der  beiden  Provinzen  Stägemann,  der  ehemalige  Syndikus  der
ostpreußischen  Landschaft,  war,  scheint  dieses  provinzialständische  Leben
auch  nicht  ungern  gesehen  zu  haben.  Er  mochte  wohl  dem  ostpreußischen
Adel,  der  ihm  schon  der  gutsherrlich-bäuerlichen  Regulierungen  wegen  aufsässig ­
  war,  in  dieser  politischen  Nebenfrage  keine  Schwierigkeiten  bereiten.
Auch  Friedrich  Wilhelm  III.  mag  auf  Nachgiebigkeit  gedrungeu  haben.
Jedenfalls  sind  bei  der  Entscheidung  über  die  Verteilung  der  Retablissementsgelder ­
  auch  solche  nicht  rein  sachliche  Gesichtspunkte  von  Einfluß  gewesen.

II.  Das  Kreditwesen  und  die  Not  der  Landschaften.
Schön  selbst  hat  später  jenes  Hilfsunternehmen  von  1816  als  verfehlt
bezeichnet:  man  habe  nur  in  einzelnen  Fällen  geflickt,  statt  das  Übel  an
der  Quelle  zu  läutern.  Vor  allem  seien  die  Netablissementsgelder
meist  nur  in  die  Hände  der  Gläubiger  gekommen,  hätten  nicht  der
Steigerung  der  Wirtschaft  gedient,  seien  also  unproduktiv  geblieben*).
Tatsächlich  scheint  ein  großer  Teil  zur  Schuldendeckung  verwandt  und  damit
dem  eigentlichen  Zweck,  der  Retablierung  der  Grundstücke,  entzogen  worden
zu  sein.  In  Berlin  wurde  man  zuerst  darauf  aufmerksam  bei  Gelegenheit
eines  Gesuchs  des  Hauptmanns  von  F  ölkersamb  auf  Bauditten.  Diesem
wareu  12000  Taler  aus  dem  Retablissements-Fonds  bewilligt  worden.
Als  die  erste  Hälfte  ausgezahlt  wurde,  nahm  sie  die  Landschaft  größtenteils
in  Beschlag,  um  die  Zinsen  zu  decken,  die  während  der  Sequestration  des
Gutes  aufgelaufen  waren.  Eine  Kabinettsordre  vom  23.  Juni  1818  wies  nun
darauf  hin,  daß  die  Retablissementsgelder  nicht  zum  Besten  der  Realgläubiger, ­
  sondern  zur  Wiederherstellung  der  ruinierten  Güter  bestimmt  seien.
Trotzdem  mußte  Fölkersamb  auch  die  zweite  Hälfte  von  6000  Talern  der
Landschaft  überlassen,  weil  ersonst  aufs  neue  die  Einleitung  der  Sequestration
zu  gewärtigen  hatte.  Ähnliches  scheint  in  den  folgenden  Jahren  vorgeht ­
  Schön  an  Rother  19.  März  1824.  Siehe  Beilage  Nr.  II.  —  v.  Salzwedel  an
Schön  20.  Sept.  1824.  ^Königsberg  Oberpräs.  Akten  des  Landesunterstützungsfonds.]:
„®ie  Verteilung  der  Retablissementsgelder  vor  6  und  7  Jahren  hat  hauptsächlich  deswegen ­
  so  wenig  gute  Folgen  gehabt,  weil  die  Gläubiger  sie  den  Gutsbesitzern  unter
mancherlei  Drohungen  abpreßten.  Manches  Gut,  das  viele  Tausend  Thaler  erhielt,
mag  nicht  um  100  Th.  besser  geworden  sein."
            
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