Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Drittes  Kapitel.
Schöris  KauernpoMik.
Besinnen  wir  uns  darauf,  daß  alle  bisher  besprochenen  Maßnahmen
in  der  Hauptsache  nur  dem  größeren  (adligen  und  köllmischen)  Grundbesitz
galten.  Die  übrigen  Klassen  der  Bevölkerung  sind  sowohl  bei  dem  Hilfswerk
von  1816  wie  bei  dem  von  1824  stiefmütterlich  behandelt  worden.  Auch
Schön  ging  von  der  Überzeugung  aus,  daß  nur  der  große  Grundbesitz
wirklich  notleide:  „Die  kleinen  Grundbesitzer  (die  Bauern)  hatten  durch  die
Verleihung  des  Eigentums  ihrer  Güter  unter  für  sie  günstigen  Bedingungen
eine  Basis  bekommen,  bei  welcher  die  üblen  Folgen  der  früheren  Zeit  sich
ertragen  ließen.  Für  dieStädte  kann  einKrieg  an  sich  und  in  seinen  Folgen,
der  Natur  des  Verhältnisses  nach,  niemals  so  verderblich  als  für  den  Landmann ­
  sein,  und  die  Städteordnung  hatte  neues  Leben  in  diese  gebracht."^
Hier  ist  die  allgemeine  Meinung  des  Adels  und  des  größten  Teils  der  höheren
Beamtenschaft  ausgesprochen:  Bürger  und  Bauer  sind  durch  die
Reformgesetzgebung  so  reichlich  bedacht,  daß  sie  auf  eine
Kriegsentschädigung  keinen  Anspruch  haben.
Welche  Folgen  diese  weit  verbreitete  Auffassung  der  Lage  für  die
Städte  hatte,  haben  wir  schon  früher  gesehen.  Noch  verhängnisvoller  war
sie  für  den  Bauernstand,  der  in  seiner  schwächeren  Stellung  auf  den  staatlichen ­
  Schutz  in  höherem  Maße  angewiesen  war.  Aber  der  Regierung,  die
von  den  Gutsherren  so  viele  Klagen  über  ihre  angebliche  Zurücksetzung  zu
hören  bekommen  hatte,  lag  der  Gedanke  fern,  daß  die  Bauern  gerade  in
der  Zeit  der  Überleitung  aus  den  alten  Verhältnissen  besonderer  Fürsorge
bedurften.
Auch  Schön  hatte  der  Beibehaltung  des  Bauernschutzes,  den  der  preußische ­
  Staat  im  18.  Jahrhundert  geübt  hatte,  widersprochen  und  ihn  nur

i)  Aus  den  Papieren  III,  78.
            
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