Full text : Lohnpolitik

Parteien  die  Unabdingbarkeit  der  tarifvertraglichen
Beftimmungen  durch  den  Arbeitsvertrag  gefiebert.  Ferner
beftimmt  der  §  2  diefer  Verordnung,  dafi  das  Reichsarbeitsamt ­
  Tarifverträge,  die  für  die  Geftaltung  der  Arbeitsbedingungen ­
  überwiegende  Bedeutung  haben,  unter  gewiffen
Voraussetzungen  für  allgemein  verbindlich  erklären
kann.  Infoigedeffen  werden  von  folchen  Tarifabfchlüffen
auch  diejenigen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  erfajzt,  die
an  dem  Abfchlujz  des  Tarifvertrages  nicht  beteiligt  waren.
Solche  für  allgemein  verbindlich  erklärten  Tarifverträge  find
in  ein  T  ar  i  f  r  e  g  i  f  t  e  r  einzutragen,  das  beim  Reichsarbeitsamt
  geführt  wird.  Der  Tarifgedanke  hat  bei  dem
bcfchriebenen  Siegeszug  der  letzten  Jahre  auch  auf  Perfonenkreife
  Anwendung  gefunden,  die  vor  dem  Kriege  keine
Lohnpolitik  nach  gewerkfehaftiieher  Art  kannten  oderwenigftens
  nicht  in  dem  heutigen  Umfang  zur  Anwendung
brachten.  Ich  denke  an  das  Gebiet  der  Heimarbeit,  an
die  Angeftellten  in  privaten  und  öffentlichen  Betrieben,
ich  denke  auch  an  die  freien  Berufe,  wie  zum  Bcifpiel
Ärzte  gegenüber  den  Krankenkaffen,  Lebensverficherungsgefellfchaften
  ufw.
Einige  kurze  ftatiftifche  Angaben  über  die  Entwicklung
der  Tarifverträge  find  insbefondere  zur  Würdigung  der  letztjährigen ­
  Entwicklung  von  allgemeinem  Intereffe.  Die  im
Jahre  1905  abgefchloffenc  erfte  amtliche  Erhebung  über
Tarifverträge  wies  deren  1577  nach  mit  etwa  einer  halben
Million  beteiligter  Arbeiter.  Die  Zahlen  ftiegen  dann  bis
zum  Kriegsbeginn.  In  den  Jahren  1913  bis  1914  zählten
wir  rund  13  000  Tarifverträge,  die  rund  200  000  Betriebe
und  rund  2  Millionen  Arbeitnehmer  erfaßten.  Durch  den
Krieg  gingen  die  Ziffern  wieder  zurück.  Ende  1918  zählten
Wir  9181  Tarifverträge  mit  rund  166  000  unterteilten  Betrieben
  und  1,6  Millionen  unterteilten  Arbeitnehmern.  Dann
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