Full text : Lohnpolitik

führen,  dajz  die  Produktivität  unferer  Wirtfehaft  unterbunden
wird!  Was  würden  den  Arbeitern  die  höchften  Löhne  helfen,
wenn  das  deutsche  Gewerbe  damit  crdroffelt,  der  Verkehr
ftillgeicgt  und  die  Ernährung»-  und  Erwerbsmöglichkeiten
dadurch  unterbunden  würden!
4.  Ein  viertes  Prinzip:  Der  foeben  dargelegte  Grundsatz
hat  dazu  geführt,  neuerdings  die  gewerkfchaftlichc  Lohnpolitik ­
  in  neue  Bahnen  zu  lenken.  Während  bisher  für  den
Lohn  allein  die  Leiftung  maßgebend  war,  foll  jetzt  mit  Zuftimmung
  der  Gewerkfchaften  und  unter  Führung  des  Reichsarbeitsminiftcriums
  auch  eine  foziale  Abstufung
der  Löhne  Platz  greifen.  Ich  denke  hier  an  die  Einführung
  des  Hausftandsgeldes  und  der  Kinderzufchläge,
die  mit  Hilfe  von  Ausgleichskaffen  ermöglicht  werden  feilen.
Die  Berechtigung  diefer  Lohnpolitik  ergibt  fich  aus  der  Tatfache,
  da(z  der  Lohn  nicht  nur  die  Vergütung  der  Arbeitsteilungen ­
  darftelit,  fondern  auch  das  Einkommen,  von
dem  die  Familie  des  Arbeiters  leben  mujz.
Es  find  drei  Arten  der  Entlohnung  nach  dem  Familienftandc
zu  unterscheiden:
1.  Zufchläge  für  Verheiratete  ohne  Bcrückfichtigung
  der  Kinder  (entweder  Teuerungszulagen  oder  prozentuale ­
  Zufchläge).
2.  Familienzulage  beftehend  aus  a)  dem  hausftandsgeld
  für  jede  Perfon  mit  eignem  Hausftand,  b)  dem  Kindergeld  für
Kinder  bis  zum  14.  oder  18.  Lebensjahr  in  verfchiedenen  Formen.
3.  Kinderzufchläge  wie  im  Reichsbefoldungsgefetz.
Um  die  Verdrängung  Verheirateter  und  Kinderreicher  zu
verhindern,  hat  man  Ausgleichskaffen  gegründet,  welche  diefe
fozialen  Zulagen  auf  alle  Arbeitgeber  gleichmäjzig  verteilen.
(Verband  Berliner  Metallinduftrie,  Feinkeramik,  Zementinduftric,
  Apotheken  ufw.)
Die  einzelnen  Abmachungen  finden  fich  in  den  einzelnen
Nummern  des  Reichsarbeitsblattes  unter  der  Überschrift:  ,,Lohnfätze,
  Arbeitszeit  und  Urlaub  in  Tarifverträgen“.

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