führen, dajz die Produktivität unferer Wirtfehaft unterbunden
wird! Was würden den Arbeitern die höchften Löhne helfen,
wenn das deutsche Gewerbe damit crdroffelt, der Verkehr
ftillgeicgt und die Ernährung»- und Erwerbsmöglichkeiten
dadurch unterbunden würden!
4. Ein viertes Prinzip: Der foeben dargelegte Grundsatz
hat dazu geführt, neuerdings die gewerkfchaftlichc Lohnpolitik
in neue Bahnen zu lenken. Während bisher für den
Lohn allein die Leiftung maßgebend war, foll jetzt mit Zuftimmung
der Gewerkfchaften und unter Führung des Reichsarbeitsminiftcriums
auch eine foziale Abstufung
der Löhne Platz greifen. Ich denke hier an die Einführung
des Hausftandsgeldes und der Kinderzufchläge,
die mit Hilfe von Ausgleichskaffen ermöglicht werden feilen.
Die Berechtigung diefer Lohnpolitik ergibt fich aus der Tatfache,
da(z der Lohn nicht nur die Vergütung der Arbeitsteilungen
darftelit, fondern auch das Einkommen, von
dem die Familie des Arbeiters leben mujz.
Es find drei Arten der Entlohnung nach dem Familienftandc
zu unterscheiden:
1. Zufchläge für Verheiratete ohne Bcrückfichtigung
der Kinder (entweder Teuerungszulagen oder prozentuale
Zufchläge).
2. Familienzulage beftehend aus a) dem hausftandsgeld
für jede Perfon mit eignem Hausftand, b) dem Kindergeld für
Kinder bis zum 14. oder 18. Lebensjahr in verfchiedenen Formen.
3. Kinderzufchläge wie im Reichsbefoldungsgefetz.
Um die Verdrängung Verheirateter und Kinderreicher zu
verhindern, hat man Ausgleichskaffen gegründet, welche diefe
fozialen Zulagen auf alle Arbeitgeber gleichmäjzig verteilen.
(Verband Berliner Metallinduftrie, Feinkeramik, Zementinduftric,
Apotheken ufw.)
Die einzelnen Abmachungen finden fich in den einzelnen
Nummern des Reichsarbeitsblattes unter der Überschrift: ,,Lohnfätze,
Arbeitszeit und Urlaub in Tarifverträgen“.
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