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schüsse begnügt, deren Befugnisse im wesentlichen mif „Mitteilungen",
„Gutachten", „Erhebungen", „Anträge", „Vernehmungen",
„Vorschläge" hinauslaufen. Ministerialrat Dr. Rohmer-München
nennt die Fachausschüsse in seinem vortrefflichen Kommentars
„ein Surrogat für die Arbeiterlammern". Man wollte „in
etwas den Wünschen der obrigkeitlichen Einflußnahme auf die
Löhne nachkommen". Trotzdem die Arbeiterschaft durch den Wegfall
von weitergehender staatlicher Lohnregelung, für die in den
Vorverhandlungen im Reichstage das Zentrum, die Sozialdemokratie
und eine Reihe angesehener Fortschrittler eingetreten waren,
schwer enttäuscht war, erklärte sie sich bereit, aus den FackMsschüsseu
in tätiger Mitarbeit das Mögliche zu machen. Der Gewerkverein
der .Heimarbeiterinnen ersuchte in wohlbegründeten Eingäben um
die Errichtung von Fachausschüssen fiir Ine Bezirke und Gewerbe,
in denen er über eine geschulte Mitarbeiterschaft verfügte; andere
Verbände taten desgleichen; namentlich betrieben die Tabakarbeiter
die Angelegenheit mit großem Eifer, weil sie davon eine Erleichterung
der schwebenden Tarifverhandlungen erhofften. Doch blieb
auch auf diesem Gebiet alles in Vorverhandlungen, Erhebungen,
Umfragen stecken. In einigen Orten wurden bei den Vorberatungen
zivar die Handelskammern, nicht aber die Arbeiterorganisationen
befragt — ein Vorgehen, das das Vertrauen der Arbeiterschaft zu
den Ausschüssen nicht erhöhen kann.
So war, als der Krieg ausbrach, noch nicht ein einziger Fachausschuß
geschaffen, wenn auch die Vorbereitungen für einige Gewerbe,
z. B. die Berliner Damenkonfektion, bereits ziemlich weit
gediehen waren. Es wird an anderer Stelle dieses Buches aufgezeigt
werden, wie empfindlich sich dieser Mangel eines amtlichen
Forums für Lohnregelungen geltend machte, als die Riesenaufträge
des .Heeres auf einen völlig desorganisierten Heimarbeitsmarkt geworfen
wurden. Der Krieg, der zunächst alle anderen Interessen
verschlang, brachte auch die bisherigen Verhandlungen ins Stocken;
abermals wurden die Fachausschüsse, wie überhaupt die Durchfüh-')
Hausarbeitsgvsetz vom 20. Dezember 1911, erläutert von Dr.
Gustav Rohmer, München, S. 15.