Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Zahlnngsbereitschaft- 
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sind Reportgelder gegen Hereinnahme von Wertpapieren, eine 
Art gedeckter Debitoren. Das Pfand ist veräußerlich, wenn die 
Zahlungsunfähigkeit des Darlehnsnehmers eintritt. Als Pfand 
können auch geringwertige, schwer realisierbare Werte dienen, 
vielleicht solche, die von der Bank selbst emittiert, der Kund 
schaft auf Kredit verkauft sind. 
b) Auf einige Monate festgelegt sind häufig Lombarddar 
lehen der Banken gegen börsengängige und nichtbörsengängjge 
Wertpapiere sowie gegen Waren. 
A. 3. Debitoren, darunter auch langfristige Industrie 
kredite. Zu unterscheiden sind; 
a) Debitoren, gedeckt durch börsengängige und nicht- 
börsengängige Effekten, durch Hypothek, Bürgschaft, Wechsel, 
börsengängige Waren und andere Sicherheiten, wie Konnosse 
mente, Lagerscheine. 
b) Nichtgedeckte Debitoren, z. B. Bankguthaben, Blanko 
kredite, häufig auch Rembourskredite. 
c) Avaldebitoren als Gegenposten für Avalverpflichtungen. 
Die Sicherheiten gedeckter Debitoren müssen nicht immer 
erstklassig sein. Aus dem Verhältnis zwischen gedeckten und 
nichtgedeckten Debitoren einen berechtigten Schluß zu ziehen, 
ist nur dem möglich, der den Grad der durch die Deckung ge 
währten Sicherheit kennt. Blankokredite gelten im allgemeinen 
als viel besser hinsichtlich ihrer Sicherheit und Liquidität wie 
gedeckte Kredite, da die geschäftlichen und sonstigen Verhält 
nisse eines Blankokredit verlangenden Kunden mit viel kri 
tischerem Maßstabe gemessen werden, als wenn der Kunde zur 
Sicherstellung sich erbietet. 
Die Debitorensumme enthält auch die Gegenwerte der 
Akzeptverbindlichkeiten der Bank, soweit Tratten auf die Bank 
in Frage kommen. Schuldumwandlungen durch Trassierung 
eines Kreditgläubigers scheinen seltener zu sein. Die Bilanz 
kritik rechnet Debitoren nicht zu den flüssigen Mitteln, ob 
gleich ein Teil in kurzer Zeit eingetrieben werden kann. Man 
müßte die befristeten Aktiva, also auch die Debitoren und Lom 
bards, trennen nach ihrer Laufzeit bzw. der Kündbarkeit der 
gewährten Kredite,
	        
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