Full text : Aktive Währungspolitik

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Das  Reichsgeldamk.

Kauft  das  Geldamt  auch  fremde  Wechsel  oder  Titel  fremder  Staatsschulden ­
  (englischer,  französischer  Konsols),  so  kann  es  gleichzeitig  auf  den
Wechselkurs  regulierend  wirken.  (Hieraus  kommen  wir  noch  zurück).
Dieses  System  wird  sich  in  ruhigen  Zeiten  bewähren.  Es  kann  aber
vorkommen,  daß  nicht  genügend  Wechsel  zum  Diskont  angeboten  werden,
z.  B.  bei  Kriegsgerüchten.  In  unruhigen  Zeiten  riskieren  zahlungsfähige
Bürger  nicht  gerne  Kapital,-  sie  ziehen  sich  möglichst  vom  Markte  zurück  und
brauchen  dann  keine  Wechsel  zu  diskontieren.
2n  solchen  Fällen,  die  regelmäßig  von  einem  scharfen  Rückgang  der
Preise  begleitet  sind,  würde  es  dem  Geldamt  unmöglich  werden,  die  Wechsel
in  der  nötigen  Menge  auszutreiben,  um  den  Preisrückgang  aufzuhalten.  Das
Geldamt  könnte  in  solchen  Fällen  den  Diskont  für  Z-Monatswechsel  auf
V 2  oder  0°/p  setzen,-  es  würde  das  Geld  bei  zahlungsfähigen  Leuten  nicht
unterbringen  können.  (So  steht  z.  B.  heute  der  privatdiskont  kn  Parks  aus  1°/o-)
Der  Wechseldiskont  als  Mittel  für  die  Regulierung  der  Währung  im
aktiven  Sinne  würde  also  für  alle  Fälle  nicht  genügen.  Das  Gcldamt  muß
aber  so  bewaffnet  sein,  daß  es  unter  allen  Umständen,  in  allen  nur  erdenklichen
Fällen  Sieger  bleibt.  Darüber  darf  es  im  Handel  kein  Zweifel  herrschen,  denn
der  Zweifel,  ob  das  Geldamt  in  allen  Fällen  befähigt  sei,  den  Markt  vor
einer  Baisse  zu  schützen,  genügt  an  sich  schon,  um  den  gesamten  Geldumlauf
zu  unterbrechen  und  so  diese  Baisse  zu  erzeugen.  Wir  erinnern  hier  an  den
bekannten  Fall  kn  der  englischen  Bankgeschichte.  Der  Bank  ist  die  Emission
auf  einen  bestimmten  Betrag  limitiert,  und  es  war  bekannt  geworden,  daß
die  Bank  diese  Grenze  erreicht  hatte.  Eine  allgemeine  Unsicherheit  und
Nervosität  bemächtigte  sich  daraus  des  Handels.  Die  Depotbankcn  und
Sparkassen  wurden  gestürmt,-  ein  kolossaler  Krach  stand  bevor.  Da  erhielt
die  Bank  in  letzter  Stunde  die  Erlaubnis  zu  einer  neuen  Emission,  und  das
genügte,  um  das  Vertrauen  wieder  herzustellen.  5  Minuten  nach  Erteilung ­
  der  Emissionserlaubnis  war  die  Spannung  und  Panik  verschwunden.
Das  Geld,  das  vom  Publikum  aus  Furcht  vor  Geldknappheit  zurückgehalten
worden  war  (die  Furcht  vor  Geldknappheit  erzeugt  Geldknappheit),  floß  zur
Bank  zurück,  und  die  Bank  hatte  überhaupt  nicht  nötig,  von  der  ihr  erteilten
Erlaubnis  Gebrauch  zu  machen.
Solchen  Geschichten  muß  vorgebeugt  werden.  Der  Handel  muß  vor
einer  Baisse  sicherer  geschützt  werden  als  vor  dem  Einsturz  des  Himmels.
Der  Handel  muß  unbedingtes  Vertrauen  in  die  Währung  haben.  Darum
lautet  die  zweite  währungstechnische  Forderung:  2.  Das  Reichsgeldamt  wird
befugt,  für  währungstcchnische  Zwecke  Titel  der  Reichsanleihen  in  der  Summe
nach  unbeschränkter  und  nur  durch  den  Zweck  beschränkter  Menge  auszugeben, ­
  und  umgekehrt  Titel  der  Reichsanleihen  zu  kaufen.
Durch  den  Verkauf  von  Titeln  und  Einzug  des  Erlöses  (Geld)  nimmt
der  Geldumlauf  ab  und  der  Hausse  wird  vorgebeugt.  Durch  den  Ankauf  derselben ­
  Titel  wird  Geld  in  den  Verkehr  gebracht,  und  die  Baisse  wird  verhindert.
Der  Vorzug  dieser  Methode  liegt  in  ihrer  Einfachheit.  Die  materielle
Arbeit,  die  damit  verbunden  ist,  kann  durch  einen  billigen  Schreiber  besorgt
werden.  Die  Kontrolle  ist  überaus  einfach  —  soviel  Noten  sind  ausgegeben,
            
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