Object: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

Ferner sollte der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser erhöhte 
Aufmerksamkeit geschenkt werden, da vielfache Bemühungen zur Verbesserung der 
Grasnarbe der Grünlandflächen nicht zuletzt an dem Mangel guter Sämereien ge- 
scheitert eind. Zur Förderung der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser 
verdient das Mooramt der Landwirtschaftskammer in Königsberg, das sich mit 
der Züchtung von zum Anbau auf Moorboden geeigneten bodenständigen Futter- 
pflanzen beschäftigt, besondere Förderung. Die seit etwa zehn Jahren mit Erfolg 
betriebenen Arbeiten des Mooramtes sind für die Niederungsmoorkultur Ost- 
preußens von der größten Bedeutung, weil die Grassamenwirtschaft bei dem 
großen Bedarf einheimischer widerstandsfähiger Sämereien die Voraussetzung für 
eine erfolgreiche Moorkultur und Grünlandwirtschaft ist. Neben der Züchtung 
von geeigneten Gräsern hat das Mooramt die Aufgabe, die Landwirtschaft zur 
zweckmäßigen Bewirtschaftung des Grünlandes anzuregen und Grassämereien zu 
reinigen, die der Landwirt aus Mangel an geeigneten Spezialreinigungsmaschinen 
nicht selbst reinigen kann. 
Neben den großen unkultivierten Grünlandflächen besteht in Ostpreußen, 
namentlich in Masuren, die Eigentümlichkeit, daß Landwirtschaftsbetriebe manch- 
mal bis zu 50% aus ertraglosem Ödland bestehen. Es ist dies hauptsächlich 
darauf zurückzuführen, daß ein erheblicher Teil der Provinz früher nur aus Wald 
bestanden hat, der in früheren Jahrhunderten einen natürlichen Schutz gegen den 
polnischen Nachbar bildete. Mit der fortschreitenden Besiedelung des Gebietes 
durch den deutschen Ritterorden sind größere Flächen dieses Waldbodens gerodet 
ınd in Äcker umgewandelt, dann aber wieder als Ödland liegen gelassen worden, 
ja sich die landwirtschaftliche Bestellung dieser Flächen als unlohnend erwies. Diese 
Ländereien können nur wieder als Wald nutzbar gemacht werden. So gibt es bei- 
spielsweise im Kreise Ortelsburg allein 5000 ha solcher Ödlandflächen, ferner noch 
3500 ha schlechtesten Ackerlandes, das allmählich wieder der Waldnutzung zuge- 
führt, werden sollte. Hierfür stehen vier Wege zur Verfügung: 
I. Aufforstung durch den Staat, ) 
2. Aufforstung durch den Kreis (Kreiswald), 
3, Aufforstung durch die Gemeinden (Gemeindewald), 
4. Aufforstung durch die Besitzer selbst. 
Zu 1. Zur Aufforstung durch den Staat werden alle Ödlandflächen in Be- 
tracht kommen, die an bereits vorhandene Staateforsten angrenzen oder mit ihnen 
einmal verbunden werden können. Hierzu müßten der staatlichen Forstverwaltung 
ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese geeignetes Gelände 
in absehbarer Zeit ankaufen und aufforsten kann. Bei den großen Waldverlusten 
durch Krieg, Friedensvertrag, Inflation und Deflation jet die Umwandlung aller 
für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödlandflächen in Wald von 
großer wirtschaftspolitischer Bedeutung, ganz abgesehen von den günstigen klima- 
tischen Einflüssen, die eine Vermehrung des Waldes für die Landwirtschaft mit 
sich bringt. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner, daß die Besitzer, die in der 
Regel auf ihrer Scholle bleiben und nur das Ödland zu verkaufen brauchen, durch 
die Auszahlung des Kaufgeldes in die Lage versetzt werden, ihre drückendsten 
Schulden zu bezahlen und neues Inventar anzuschaffen, während sie von dem 
Ödland überhaupt keinen Nutzen haben, so daß der Ankauf von Ödland durch den 
Staat oder auch durch den Kreis und die Gemeinden ein billiges und wirtschaft- 
liches Mittel für die Entschuldung gerade des Kleingrundbesitzes darstellt. 
Zu 2. Was die Aufforstung von Ödland durch die Kreise betrifft, so haben 
einzelne Kreise bereits vor dem Kriege zusammenhängende Ödlandflächen ange- 
kauft und durch Aufforetung Kreiswaldungen geschaffen. Die Kreise verfügen
	        
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