Ferner sollte der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser erhöhte
Aufmerksamkeit geschenkt werden, da vielfache Bemühungen zur Verbesserung der
Grasnarbe der Grünlandflächen nicht zuletzt an dem Mangel guter Sämereien ge-
scheitert eind. Zur Förderung der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser
verdient das Mooramt der Landwirtschaftskammer in Königsberg, das sich mit
der Züchtung von zum Anbau auf Moorboden geeigneten bodenständigen Futter-
pflanzen beschäftigt, besondere Förderung. Die seit etwa zehn Jahren mit Erfolg
betriebenen Arbeiten des Mooramtes sind für die Niederungsmoorkultur Ost-
preußens von der größten Bedeutung, weil die Grassamenwirtschaft bei dem
großen Bedarf einheimischer widerstandsfähiger Sämereien die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Moorkultur und Grünlandwirtschaft ist. Neben der Züchtung
von geeigneten Gräsern hat das Mooramt die Aufgabe, die Landwirtschaft zur
zweckmäßigen Bewirtschaftung des Grünlandes anzuregen und Grassämereien zu
reinigen, die der Landwirt aus Mangel an geeigneten Spezialreinigungsmaschinen
nicht selbst reinigen kann.
Neben den großen unkultivierten Grünlandflächen besteht in Ostpreußen,
namentlich in Masuren, die Eigentümlichkeit, daß Landwirtschaftsbetriebe manch-
mal bis zu 50% aus ertraglosem Ödland bestehen. Es ist dies hauptsächlich
darauf zurückzuführen, daß ein erheblicher Teil der Provinz früher nur aus Wald
bestanden hat, der in früheren Jahrhunderten einen natürlichen Schutz gegen den
polnischen Nachbar bildete. Mit der fortschreitenden Besiedelung des Gebietes
durch den deutschen Ritterorden sind größere Flächen dieses Waldbodens gerodet
ınd in Äcker umgewandelt, dann aber wieder als Ödland liegen gelassen worden,
ja sich die landwirtschaftliche Bestellung dieser Flächen als unlohnend erwies. Diese
Ländereien können nur wieder als Wald nutzbar gemacht werden. So gibt es bei-
spielsweise im Kreise Ortelsburg allein 5000 ha solcher Ödlandflächen, ferner noch
3500 ha schlechtesten Ackerlandes, das allmählich wieder der Waldnutzung zuge-
führt, werden sollte. Hierfür stehen vier Wege zur Verfügung:
I. Aufforstung durch den Staat, )
2. Aufforstung durch den Kreis (Kreiswald),
3, Aufforstung durch die Gemeinden (Gemeindewald),
4. Aufforstung durch die Besitzer selbst.
Zu 1. Zur Aufforstung durch den Staat werden alle Ödlandflächen in Be-
tracht kommen, die an bereits vorhandene Staateforsten angrenzen oder mit ihnen
einmal verbunden werden können. Hierzu müßten der staatlichen Forstverwaltung
ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese geeignetes Gelände
in absehbarer Zeit ankaufen und aufforsten kann. Bei den großen Waldverlusten
durch Krieg, Friedensvertrag, Inflation und Deflation jet die Umwandlung aller
für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödlandflächen in Wald von
großer wirtschaftspolitischer Bedeutung, ganz abgesehen von den günstigen klima-
tischen Einflüssen, die eine Vermehrung des Waldes für die Landwirtschaft mit
sich bringt. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner, daß die Besitzer, die in der
Regel auf ihrer Scholle bleiben und nur das Ödland zu verkaufen brauchen, durch
die Auszahlung des Kaufgeldes in die Lage versetzt werden, ihre drückendsten
Schulden zu bezahlen und neues Inventar anzuschaffen, während sie von dem
Ödland überhaupt keinen Nutzen haben, so daß der Ankauf von Ödland durch den
Staat oder auch durch den Kreis und die Gemeinden ein billiges und wirtschaft-
liches Mittel für die Entschuldung gerade des Kleingrundbesitzes darstellt.
Zu 2. Was die Aufforstung von Ödland durch die Kreise betrifft, so haben
einzelne Kreise bereits vor dem Kriege zusammenhängende Ödlandflächen ange-
kauft und durch Aufforetung Kreiswaldungen geschaffen. Die Kreise verfügen