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Ausführungsbestimmungen. Muster 2.
459
Zu II. Nicht abzugsfLhig
lind Schulden, die zur Bestreitung
der laufenden
HauShaltungslosten eingegangen
sind (HaushaltungSschuldenl
sowie Schulden
und Lasten, welche in wirtschaftlicher
Beziehung zu
nicht steuerbaren Vermögensteilen
stehen IBemerkung
ju 1,1; I 2 A und B);
vgl. auch Seite 456 Anmerkung
1.
Bermögenswert
isiehe
die Randbemerkungf
aus
. shier 456])
M.
Übertrag.
Übertrag...
g) Roch nicht fällige Ansprüche aus
während des VeraulagungSzeitraumS
eingegangenen Lebens-,
Kapital- u. Rentenversicherungen,
anzusetzen mit der vollen Summe
der eingezahlten Prämien- oder
Kapitalbeträge, falls die jährliche
Prämienzahlung den Betrag von
tausend Mark oder die einmalige
Kapitalzahlung den Betrag von
dreitausend Mark übersteigt. Sogenannte
Geschäfts Versicherungen
mit Fälligkeit der Versicherungssumme
bei Ableben des Geschäftsinhabers
gehören zu den Lebensversicherungen.
Als Kapitalversicherung
gilt jede Versicherung,
auf Grund deren dem Versicherten
unter allen Umständen eine Kapitalauszahlung
gewährleistet ist;
insbesondere kommen auch Militärdienst-
u. Aussteuerverstcheruugen
in Betracht
M.
Zusammen a bis g
Zusammen I.
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen
sind im Ausland befindliche Wertpapiere und
Forderungen an ausländische Schuldner im Ge
samtwcrte von M. enthalten.
4. DaS von mir unter 3 a bis g angegebene
Kapitalvermögen setzt sich, wie aus der Anlage
ersichtlich ist, zusammen.
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapital
schulden, soweit sie nicht schon bei Be
rechnung des BeicicbSvermögens zuI, 2A,
B berücksichtigt sind.
Name des
Gläubigers
b)
Wohnort des
Gläubigers
Betrag
M.
Zusammen..
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen von.