Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

468  Bermögenszuwachssteuergesetz.

Muster  7
<AuSfühmngsbestimmungen  }28)
Es  Wird  hierdurch  bescheinigt,  daß
die  nachstehend  aufgeführten  Kriegsanleihestücke
infolge  einer  Zeichnung
von  Kriegsanleihe  erhalten  hat.
<Untorschrift.>

Muster  8
lAuSführungsbestimmungen  §  28)
Finanzamt

den

19

hat  nachgewiesen,  daß  er  —  sie  —  es  —  die  nachstehend  aufgeführten  Kriegsanleihestücke
die  im  Reichsschuldbuch  unter  Nr.
eingetragene  Schuldbuchforderung  von  M.  infolge  einer  Zeichnung
von  Kriegsanleihe  erhalten  hat.
(Siegel.)  iUntefichfA'?

Muster  9
lAusführungsbestiminungen  §  29)
mmm '  :::::::::::  :  »
Es  wird  hierdurch  bescheinigt,  daß  für  die  Veranlagung  des
zur  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse  sein  Vermögen  und  das  seiner  G£)eftau
(Siegel.)  ....  lUMerschnft.)

Muster  10
(Ausführungsbestimmungen  8  30)
Finanzamt
den  192

hat  nachgewiesen,  daß  er  —  sie  —  es  —  seine  Ehefrau  —  die  nachstehend  aufgeführten
Kriegsanleihestücke  —  '  Ble  tm
eingetragene  Schuldbuchforderung  von  M.  aus  dem  Nachlaß  des
am  verstorbenen
von  Todes  wegen,  als  Gesellschafter  oder  Genosse  der
Gekellicbaft  Genossenschaft,  von  der  Genossenschaft
Gesetzes  über  eine  Kriegsabgabe  vom  Vermögenszuwachse  bezeichneten  Voraussetzung
käuflich  erhalten  hat.
(Sieget.)  !H" t . e . r . , .*. r . i !!-. ) .
            
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