Full text : Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 sowie die Ergebnisse der Bevölkerungsaufnahmen in den Jahren 1911 bis 1917 im hamburgischen Staate

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I.  5.  Kosten  der  Aufnahme  und  Bearbeitung.

ihren  Beruf  in  Spalte  11  so  genau  zu  bezeichnen,  daß  sie
zugleich  als  Staats-,  Kommunal-  oder  Kirehenbeamte  usw.
deutlich  erkennbar  sind.  Personen  in  kirchlichen  Diensten
haben  auch  ihre  Religionsgemeinschaft  anzugeben.
Für  Personen,  die  keinen  erwerbenden  Beruf  ausüben, ­
  sondern  von  Pachtgeldern,  Zinsen,  Renten,  Pensionen
oder  Unterstützung  leben,  ist  eine  Bezeichnung  zu  wählen,  die
ersichtlich  macht,  daß  sie  nicht  eigentlich  erwerbstätig  sind,
z.  B.  Gutsbesitzer  nicht  in  Landwirtschaft  tätig,  Stiller  Gesellschafter, ­
  Rentier,  Leibrentner,  Altenteiler,  Alters-,  Invalidenrentenempfänger, ­
  Unterstützungsempfänger.
Für  Ehefrauen,  Kinder  und  sonstige  Angehörige  ist
in  Spalte  11  nur  dann  etwas  einzutragen,  wenn  sie  selbst
regelmäßig  eine  Erwerbstätigkeit  ausüben.  Die  Besorgung
des  Hauswesens  ist  bei  Ehefrauen  und  Haustöchtern  als  Erwerbstätigkeit ­
  nicht  anzusehen,  wohl  aber  bei  Hausdamen,
Wirtschafterinnen  u.  dergl.;  auch  ist  die  seitens  der  Familienangehörigen ­
  im  landwirtschaftlichen  oder  gewerblichen  Betriebe ­
  des  Familienhauptes  regelmäßig  ausgeübte  Tätigkeit  in
Spalte  11  anzugeben.
Schüler  und  Studierende  sind  als  solche  zu
bezeichnen.
Für  andere  Haushaltungsangehörige  ohne  Berufsausübung ­
  und  ohne  eigenes  Einkommen  ist  in  Spalte  11  ein
wagerechter  Strich  (—)  oder  „Ohne  Beruf“  einzutragen.
Die  Berufsstellung  (das  Inhaber-,  Arbeits-  und  Dienstverhältnis) ­
  ist  so  deutlich  anzugeben,  daß  man  genau  erkennen
kann,  welche  Beschäftigung  der  Betreffende  ausübt  und  welche
Erwerbs-  oder  Betriebsstellung  er  einnimmt.  Allgemeine  Bezeichnungen, ­
  wie  Angestellter,  Arbeiter,  genügen  nicht,  vielmehr ­

  ist  die  genaue  Bezeichnung  und  Beschäftigung  an-  ■
zugeben,  z.  B.  Kassenführer  oder  Maurerarbeitsmann,  Anlegerin ­
  (in  Druckerei)  usw.
Für  Personen,  die  im  Gewerbe  des  Haushaltungsvorstandes
gewöhnlich  oder  regelmäßig  als  Hilfspersonen  tätig
sind,  ohne  eigentliche  Gewerbe  gehilfen  zu  sein,  ist
„hilf  t“  zu  schreiben,  nachdem  der  betreffende  Berufszweig
in  der  vorhergehenden  Spalte  genannt  ist.  Insbesondere  sind
hier  derartige  Dienstleistungen  der  Frauen  und  weiblichen
Familienangehörigen  bei  Handwerksbetrieben,  in  Gast-  und
Schankwirtschaften,  in  Handelsgeschäften  usw*.  zu  kennzeichnen. ­
  Einzelne  Handleistungen  und  nur  ausnahmsweise
erfolgende  Hilfsleistungen  kommen  nicht  in  Betracht.
Zu  Spalte  12.  Hier  ist  für  alle  Erwerbstätigen  und
Schüler  (innen)  anzugeben,  wo  ihr  Geschäft,  Betrieb,  Dienststelle, ­
  Bureau,  Arbeitsstätte  oder  Besehäftigungsort  (oder  ihre
Schule)  liegt,  und  zwar  nach  Straße,  Nr.  und  Stockwerk.  Bei
auswärtigen  Orten  ist  auch  dieser  deutlich  anzuführen.  Wenn
der  Erwerb  in  der  Wohnung  ausgeübt  wird,  ist  zu  schreiben
„In  der  Wohnung“.  Für  Berufs-  oder  Erwerbslose  und  für
noch  nicht  die  Schule  besuchende  Kinder  wird  ein  wagerechter
Strich  (—)  gemacht  oder  „Ohne  Beruf“  geschrieben.  Angestellte ­
  und  Arbeiter  führen  auch  den  Arbeitgeber  (Name
oder  Firma)  mit  an.
Angestellte  und  Arbeiter,  die  gegenwärtig  ohne  Stellung
oder  ohne  Arbeit,  also  ohne  Beschäftigungsort  sind,  haben  einzutragen: ­
  „Ohne“  oder  „Ohne  Arbeit“.
Gelegenheitsarbeiter  usw.,  deren  Arbeitgeber  und  Arbeitsstelle ­
  wechseln,  geben  hier  ihre  Arbeitsstelle  usw.-  vom
1.  Dezember  an.

Hiermit  bescheinige  ich,  daß  die  Angaben  auf  Seite  1  bis  3  dieses  Fragebogens  nach  meiner  besten
Überzeugung  genau  und  gewissenhaft  gemacht  sind.
Hamburg,  den  1910.  Unterschrift:

Für  die  Zählung  auf  den  Schiffen  im  Hafen  war  ein
besonderer  Fragebogen  vorgesehen,  auf  dem  die
Fragen  nach  den  Räumlichkeiten  (Seite  1  der  allgemeinen ­
  Haushaltungsliste)  durch  besondere,  auf  d : e
Schiffe  bezügliche  Fragen  ersetzt  waren  und  auf  dem
die  Erläuterungen  (Seite  4  der  allgemeinen  Haushaltungsliste),
  soweit  sie  sich  nicht  auszugsweise  auf
der  ersten  Seite  anhringen  ließen,  fortgefallen  waren.
Sämtliche  Fragen  wurden  auf  dem  Schiffsbogen  in
deutscher  und  englischer  Sprache  gestellt.  Ein
Abdruck  des  Schiffsbogens  findet  sich  auf  den
Seiten  7,  8  und  9.
Da  sich  die  Form  der  Haushaltungsliste  für  die
Aufbereitung  zu  den  verschiedenen  erforderlichen
Nachweisungen  nicht  eignet,  mußte  der  Inhalt  auf
Zählblättchen  übertragen  werden,  und  zwar
die  Wohnungsangaben  nebst  Bewohnerzahl  auf
Wohnungsblättchen,  die  Haushaltungen  nach
Zahl  und  Art  der  Mitglieder  auf  Haushaltungsblättchen, ­
  die  Anstalten  für  sich  auf  Anstaltsblättchen ­
  und  alle  anwesenden  Personen
auf  Personalzählblättchen.  Das  Ausschreiben ­
  der  7,5  X  H  cm  großen  Personalblättchen,
die  sämtliche  Angaben  der  Haushaltungsliste,
ausgenommen  den  Namen,  enthielten,  war  eine
zeitraubende  Arbeit,  obgleich  die  hauptsächlichen ­
  Personalangaben,  wie  Geschlecht,  Familienstand, ­
  Ernährer  und  Ernährte,  Ortsgeborene
und  Fremdgeborene,  um  die  spätere  Arbeit  zu  erleichtern ­
  und  Irrtümern  vorzubeugen,  schon  durch  1

verschiedene  Farbe  des  Papiers  und  farbige  Streifen
unterschieden  waren.  Es  wurden  24  voneinander
verschiedene  Sorten  von  Zählblättchen  angewandt.
Die  umfangreiche  Arbeit  des  Ausschreibens  der
Zählblättchen  bot  aber  auch  vielfach  Gelegenheit,
Irrtümer  in  den  Aufnahmepapieren  zu  berichtigen,
so  daß  der  Aufwand  an  Zeit  und  Kosten  reichlich
aufgewogen  wurde.  Die  ausgeschriebenen  Zählblättchen ­
  wurden  dann  noch  einmal  mit  den  Haushaltungslisten ­
  sorgfältig  verglichen.
5.  Kosten  der  Aufnahme  und  Bearbeitung.
Die  in  das  Jahr  1910  fallenden  Ausgaben  der
Aufnahme  beliefen  sich  auf  Jl  104  044.  Den  größten
Teil  erforderten  die  Zählerlöhne  und  die  sonstige
Hilfsarbeit  mit  Jl  96  027.  Für  Vordrucke  und  Anweisungen ­
  (Papier,  Druck,  Buchbinderarbeiten)
wurden  Jl  5626  ausgegehen,  für  Mieten  der  Bezirksstellen ­
  Jl  1430  und  für  Sonstiges  (Schreibgerät,
Transportkosten  usw.)  Jl  961.  Die  Bearbeitung  in
den  Jahren  1911  und  1912  verursachte  dann  noch
Jl  93182  Kosten,  von  denen  Jl  90  400  auf  Hilfsarbeit
und  Jl  2782  auf  Papier  und  Druck  von  Tabellen
sowie  kleine  Ausgaben  entfielen.  Ohne  die  nicht
mit  veranschlagten  Beamtengehälter  beanspruchte
die  Aufnahme  10,2  Pf.  auf  den  Kopf  der  gezählten
anwesenden  Personen,  die  Bearbeitung  9,2  Pf.,  gegen
9,45  Pf.  hzw.  7,24  Pf.  bei  der  Volkszählung  vom
Jahre  1905.

(Fortsetzung-  des  Textes  Seite  8.)
            
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