Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 171
anderen Gebieten geradezu widersprochen hatte. So wird die
Begrenzung der Zahl der Meister, wenigstens zum großen
Teil, beseitigt; so werden die Hindernisse sozialen Charakters,
Meister zu werden, hinweggeräumt; so wird die unvernünftig
—
zeit der Gesellen und die Kostbarkeit des Meisterstückes. Ferner
werden alle Maßnahmen aufgehoben, die bisher auch den
loyalen Wettbewerb unter Zunftgenossen zu hindern bezweckt
hatten; es wird eine beliebige Anzahl von Gesellen für jeden
Meister, es wird teilweise Frauenarbeit, es werden Freimeister
außerhalb der Zunft zugelassen; und es wird die Möglichkeit
offen gehalten, daß reichere und energischere Meister zu Ver—
legern aufsteigen. Zu alledem verlieren die Zünfte ein gutes
Teil ihres alten obrigkeitlichen Charakters: ihre Gerichtsbarkeit
wird ganz beseitigt und ihre Disziplinargewalt über Lehrlinge
und Gesellen begrenzt; nur die polizeiliche Funktion der Waren⸗
und Werkstattschau bleibt ihnen erhalten.
Natürlich wurden die Zünfte damit zu etwas ganz anderem,
als sie ehedem waren; sie sind von jetzt ab nur noch gewerb⸗
liche Korporationen, die unter einem territorialstaatlichen
Gewerberecht stehen; und dies Gewerberecht regelt sowohl die
Prozesse ihrer gewerblichen Arbeit, wie auch die sozialen Be—
ziehungen zwischen den einzelnen Klassen der Zunft, den Meistern,
den Gesellen, den Lehrlingen. Dies neue Recht aber ergab
sich bald als eine in die fortschrittliche Wirtschaftsentwicklung
des 18. Jahrhunderts durchaus dauerhaft verankerte Schöpfung;
noch die preußische Gewerbeordnung vom Jahre 1845 hat im
wesentlichen nur den Charakter einer Folgeentwicklung aus ihm
heraus gehabt; und außerhalb Preußens ist es in vielen und
wichtigen Teilen Deutschlands bis um die Mitte des 19. Jahr⸗
hunderts, ja darüber hinaus, erhalten geblieben.
Und gewiß war mit dieser Gesetzgebung eine Liquidation
der spezifischen Betriebsformen des mittelalterlichen Gewerbes
durchgeführt, soweit eine solche durch den Grundsatz schon
weit freierer wirtschaftlicher Bewegung im 17. und 18. Jahr⸗
hundert erfordert wurde. Offener aber, klarer und selbständiger