Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

93

1.  Abschnitt:
Ausgliederung  und  Vorrang.
Das  Wesen  der  Ausgliederung  ist  nach  dem  Satze  zu
verstehen:  „Das  Ganze  ist  vor  den  Gliedern",  ein  uralter
Satz,  der  schon  platonisch-aristotelisches  Lehrgut  ist  und  sich
auch  in  den  indischen  Upanischaden  findet.  Aus  ihm  folgt
auch:  daß  das  Ganze  an  sich  (als  solches)  nicht  erscheint  (gleichsam ­
  im  V  or-Dasein  bleibt),  sondern  in  den  Gliedern  zur  Darstellung, ­
  zum  Da-Sein  gelangt.  Darum  kann  man  die  „Volkswirtschaft" ­
  an  sich  (sie  selbst  als  solche)  ebensowenig  sehen  und
greifen  wie  den  Eichbaum  an  sich  oder  den  menschlichen  Organismus ­
  an  sich.  Wo  wir  auch  die  Volkswirtschaft  suchen,  wir
finden  sie  „selber",  wir  finden  sie  „als  solche"  oder  „an  sich"  nicht,
wir  stoßen  überall  auf  bestimmte  Wirtschafter,  auf  Unternehmer
und  Arbeiter,  auf  Konkret-Einzelne,  die  aber  —  und  das  ist  das
Entscheidende  —  nichts  Selbständiges  (Autarkes)  sind,  d.  h.  das,
was  sie  sind,  nicht  von  sich  aus  sein  können;  sondern
wir  stoßen  stets  auf  solche  Einzelne,  die  lediglich  als  Glieder
der  Volkswirtschaft  bestehen,  die  lediglich  in  ihrer  Gliedhaftigkeit
  Bestand  finden.  Ebensowenig  kann  ich  auch  den  Staat
„an  sich"  handgreiflich  finden,  ich  finde  immer  nur  seine  Organe,
den  König,  die  Abgeordneten,  die  Bürger.  Ebensowenig  endlich ­
  kann  ich  je  den  menschlichen  Organismus  „an  sich"  ergreifen, ­
  wo  ich  hingreife,  ergreife  ich  ein  Organ,  z.  B.  Hand,
Arm,  Muskeln  usw.  (ich  kann  zwar  den  ganzen  Körper,  d.  h.
ich  kann  alle  Organe  sehen,  aber  den  Organismus  „an  sich"
nicht);  ebensowenig  kann  ich  die  Eiche  je  ergreifen,  ich  kann
immer  nur  ihre  Organe  ergreifen,  die  Rinde,  die  Blätter,
die  Blüten  usf.  Aber  diese  Organe  sind  alle  durch  und  durch
eichene  Organe  —  in  ihnen  stellt  sich  die  Eiche  dar;  gleich
wie  jene  Wirtschafter  durch  und  durch  wirtschaftliche  Organe
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.