Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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tief)  geregelte  Währungswesen  eines  Landes.)  Doch  haben
wir  uns  an  dieser  Stelle  in  den  Streit  der  Geldtheorien  nicht
einzumischen.  Was  das  Geld  nun  auch  sei,  nach  welchem  Begriffe ­
  es  auch  bestimmt  werden  möge,  ob  metallistisch  als  Ware,
ob  „nominalistisch"  als  Gesetz,  oder  in  zwischen  beiden  vermittelnder ­
  Weise,  wir  sehen  in  der  Wirtschaft  aller  Zeiten,
aber  größten  Stiles  in  der  modernen  individualistischen  Wirtschaft, ­
  daß  überall  auch  das  Geld  seinen  „Markt"  bat,  daß  es
verliehen  und  gekauft  wird,  ähnlich  wie  die  Waren  auch.  Das
Bank-  und  Wechslerwesen  aller  Zeiten,  dazu  heute  das  Finanzkapital ­
  in  seinen  vielfachen  Formen  und  endlich  die  Effektenbörsen ­
  und  was  sich  daran  an  ergänzenden  und  helfenden
Tätigkeiten  anschließt  —  sie  alle  bestehen  darin,  dem  Gelde
jeweilig  seine  Marktreife  zu  verleihen.  (Auch  in  den  rein  naturalwirtschaftlichen ­
  Gesellschaften  hat  Geld  niemals  gänzlich  gefehlt, ­
  Geld  ist  eine  Urerscheinung  aller  Wirtschaft.)
Da  nun  überall  wo  Geld  in  Verwendung  ist  und  sofern
es  in  Verwendung  ist,  gelten  muß:  Geld  ist  vor  Ware,  da  Geld
(gerade  nach  unserer  eigenen  Theorie)  Kapital  höherer  Ordnung ­
  ist,  die  Ware  aber  nur  entweder  Genußgut  oder  Werkzeug ­
  (Kapital)  ist,  und  da  demnach  das  Kapital  höherer  Ordnung ­
  als  Werkzeug  sowohl  für  Werkzeuge  wie  für  Genußgüter
Voraussetzung  für  jederlei  Ware  ist;  so  gilt  auch  für  die  Marktreife, ­
  daß  die  Marktreifeverleihung  an  das  Geld  vor  jener
an  die  Ware  ist  —  allerdings  immer  nur  nach  der  Maßgabe,
daß  für  die  Warenverbandlung  (Marktreife  für  die  Waren)
überhaupt  Geld  nötig  ist,  also  unter  der  Voraussetzung  der
geldlichen  und  nicht  der  naturalen  Abwicklung  (es  gibt  ja  auch
einen  naturalen  Markt).  Kurz  gefaßt  lautet  dieser  Gedankengang: ­

Waren  können  erst  marktreif  gemacht  werden  durch  Geld,
die  Marktreifmachung  des  Geldes  ist  daher  begriffliche  Voraussetzung ­
  für  die  Marktreifmachung  der  Ware.
            
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