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tief) geregelte Währungswesen eines Landes.) Doch haben
wir uns an dieser Stelle in den Streit der Geldtheorien nicht
einzumischen. Was das Geld nun auch sei, nach welchem Begriffe
es auch bestimmt werden möge, ob metallistisch als Ware,
ob „nominalistisch" als Gesetz, oder in zwischen beiden vermittelnder
Weise, wir sehen in der Wirtschaft aller Zeiten,
aber größten Stiles in der modernen individualistischen Wirtschaft,
daß überall auch das Geld seinen „Markt" bat, daß es
verliehen und gekauft wird, ähnlich wie die Waren auch. Das
Bank- und Wechslerwesen aller Zeiten, dazu heute das Finanzkapital
in seinen vielfachen Formen und endlich die Effektenbörsen
und was sich daran an ergänzenden und helfenden
Tätigkeiten anschließt — sie alle bestehen darin, dem Gelde
jeweilig seine Marktreife zu verleihen. (Auch in den rein naturalwirtschaftlichen
Gesellschaften hat Geld niemals gänzlich gefehlt,
Geld ist eine Urerscheinung aller Wirtschaft.)
Da nun überall wo Geld in Verwendung ist und sofern
es in Verwendung ist, gelten muß: Geld ist vor Ware, da Geld
(gerade nach unserer eigenen Theorie) Kapital höherer Ordnung
ist, die Ware aber nur entweder Genußgut oder Werkzeug
(Kapital) ist, und da demnach das Kapital höherer Ordnung
als Werkzeug sowohl für Werkzeuge wie für Genußgüter
Voraussetzung für jederlei Ware ist; so gilt auch für die Marktreife,
daß die Marktreifeverleihung an das Geld vor jener
an die Ware ist — allerdings immer nur nach der Maßgabe,
daß für die Warenverbandlung (Marktreife für die Waren)
überhaupt Geld nötig ist, also unter der Voraussetzung der
geldlichen und nicht der naturalen Abwicklung (es gibt ja auch
einen naturalen Markt). Kurz gefaßt lautet dieser Gedankengang:
Waren können erst marktreif gemacht werden durch Geld,
die Marktreifmachung des Geldes ist daher begriffliche Voraussetzung
für die Marktreifmachung der Ware.