Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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Eine  weitere  Stufe  bilden  die  Personen  des  Betriebes.
Auch  diese  gehören  in  dieser  ihrer  Gliedeigenschaft  ausnahmslos ­
  zum  Betrieb  selbst.  Von  den  Direktoren  und  Inspektoren
berunter  bis  zum  Arbeiter  ist  jeder  Organ  des  Betriebes,
auch  der  Unternehmer  selbst  —  eine  Tatsache,  die  so  oft  übersehen ­
  wird  und  einen  Hauptgrund  der  falschen  individualistischen ­
  Einstellung  bildet,  die  Unternehmung,  Markt  und  Volkswirtschaft ­
  aus  (gleichsam  willkürlichen,  subjektiven)  Einzelhandlungen ­
  zusammengestückelt  sein  laßt,  statt  sie  als  aus
Ganzheiten,  die  sich  bis  herunter  zum  letzten  Organ  ausgliedern,
zu  verstehen!  —
Aus  dieser  Organeigenschaft  der  Betriebsteilnehmer  folgt
wieder  die  Eigenschaft  jedes  Gliedes,  ein  Einzelwirtschafter
zu  sein,  d.  h.  mit  Hilfe  des  aus  dem  Betriebe  gezogenen  Wirtschaftsertrages ­
  —  des  Einkommens  —  selbst  seinen  eigenen
Bedarfsbetrieb,  den  „Haushalt",  als  eine  kleinste  wirtschaftliche ­
  Ganzheit,  aufzubauen,  sich  selbst  zu  ihrem  Gliede  zu
machen.  Die  meisten  Haushalte  sind  dann  wieder  so  aufgebaut,
daß  mehrere  an  ihnen  teilnehmen,  daß  sie  also  selbst  mehrere
Wirtschaftsglieder  haben,  meistens  die  zur  Familie  gehörigen
Personen  (die  wieder  Glieder  mehrerer  Betriebe  sein  können).
Daß  der  Haushalt  seine  eigene  Gemeinsamkeilsreife  besitzt,
liegt  auf  der  Hand.  Er  ist  ein  Betrieb  mit  eigener  „wirtschaftlicher ­
  Hausordnung",  die  den  gesamten  Wirtschaftshandlungen ­
  —  welche  hauptsächlich  der  Genußreife  angehören ­
  —  ihre  ganz  bestimmte  Gliederung  verleiht.  Auch
die  Hervorbringungsreife  im  Haushalte  ist  eine  arteigene.
Man  vergleiche  z.  B.  die  Gliederung  der  Handlungen  der
Genußreife  in  einem  Gasthofe  mit  jener  in  einem  Familienhaushalte. ­
  Der  Unterschied  in  der  verschiedenen  „Betriebsorganisation" ­
  zeigt  jenen  der  jeweiligen  Gemeinsamkeitsreife
an.  —  Daß  der  Haushalt  selbst  keine  innere  „Marktreife"  hat,
darum  auch  keinerlei  Handelstätigkeit,  die  im  Innern  seines
            
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