Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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durch  welche  der  letztere  sich  als  wirksames  Glied  der  Volkswirtschaft ­
  ausweist,  nämlich  als  eine  solche  Zelle  der  Volkswirtschaft, ­
  die  im  gesamten  Kreisläufe  von  Erzeugen  und  Verbrauchen ­
  sich  als  vollgültig  leistend  bewährte.
Welche  Stellung  hat  nun  dieser  organisch  gefaßte  Tausch
in  unserer  obigen  Tafel?:  Er  bedeutet,  daß  die  Ergebnisse
der  Werkreife  auch  ihre  Marktreife  gefunden  haben,  d.  h.  auf
eine  höhere  Reifestufe  gekommen  sind,  ähnlich  etwa  wie  wenn
das  Eisen  aus  dem  Hochofen  in  das  Walzwerk  kommt.  Nun
erklärt  sich  auch,  warum  er  in  unserer  obigen  Tafel  des  Stufenbaues ­
  nicht  vorkommen  kann:  darum  nicht,  weil  er  uns  nicht
subjektive  Akte  bedeutet,  durch  deren  Zusammensetzung  das
Gebilde  „Markt"  oder  gar  „Volkswirtschaft"  entstünde;  sondern ­
  eine  Form  der  organischen  Jn-Verbindung-Bringung  der
Unterganzheiten  (Betriebe)  oder,  vom  Standpunkte  der  Einzelnen ­
  aus:  eine  Form  der  Eingliederung  der  Einzelnen  (Käufer
und  Verkäufer)  in  schon  vorgegebene  Ganzheiten,  die  aber  nun
erst  konkretisiert  (verwirklicht)  werden*).
Hieraus  folgt:  Der  Tausch  kann  nun  darum
in  der  obigen  Tafel  nicht  eigens  vorkommen, ­
  weil  er  in  der  Stufe  der  Marktreife
ganz  allgemein  enthalten  ist.  „Allgemein"
will  aber  besagen,  daß  die  Marktreife  nicht  unbedingt  und
ausschließlich  durch  „Tausch"  (durch  Handel)  vor  sich  gehen
muß.  Sie  kann  auch  mehr  oder  weniger  unmittelbar  durch
einen  Akt  der  Gemeinsamkeitsreife  bewirkt  werden.  Man
denke  an  die  Fronhofswirtschaft  des  Mittelalters,  an  die
Kriegswirtschaft,  an  die  „Konsumvereine",  an  die  „Quotenfestsetzungen"
  von  Kartellen  und  genossenschaftsähnlichen
Verbänden.  Hier  hat  sich  der  Tausch  in  verschiedene  Formen
von  „Z  u  1  e  i  l  u  n  g",  die  durch  Gemeinsamkeits-*)
  S.  die  ausführt.  Darstellung  in  der  früheren  Abhandlung,  oben
S.  50  ff.,  bes.  S.  56  f.
            
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