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II. Der Markt von Lübeck
zustellende Tendenz, derart, daß die bisher die Buden mietweise nutzenden
Krämer und Handwerker durch Kauf Eigentümer ihrer Buden wurden.
Allerdings nicht alle hier auftretenden Handwerker fallen in die Kategorie
der in den Buden selbst ihr Gewerbe ausübenden Interessenten, sondern
einige sind ihrerseits kleine Unternehmer und Spekulanten. Zu dieser
Gruppe gehören namentlich einige Goldschmiede, die zur Ausübung ihres
Gewerbes seit Anfang des 14. Jahrhunderts bestimmt an die Arbeitsstellen
in Block XVII gebunden waren. Wenn daher der Goldschmied Heinrich
1311 2 Krambuden erwirbt (IV 237 E, F) oder der Goldschmied Hermann
de Osenbrugge 1308 die Kerzengießerbude XVII, 4 oder endlich der Gold-
schmied Werner 1317 die Hälfte der aus 10 Buden bestehenden Gruppe X
251/252, dann handelt es sich hier nicht um den Erwerb von Arbeits- oder
Verkaufsstellen für den eigenen Bedarf, sondern wertvollen Grundbesitzes,
wie er von Lübecker Handwerkern um das Jahr 1300 eifrig betrieben wurde;
ein wichtiger Hinweis auf den in diesen Kreisen herrschenden Wohlstand.
Von budenerwerbenden Handwerkern dieser Art führt der Weg hinüber zu
kaufmännischen Erwerbern von Marktbuden, soweit sie nicht im Rate saßen.
;twa der Familie Langenrame.
Nahe liegt die Frage, wieweit denn in den in der Tabelle I genannten
Familien unmittelbar die genealogischen Nachfahren der Gründungsunter-
nehmer zu erblicken sind, mit anderen Worten, wieweit es möglich ist, die
Namen der Gründungsunternehmer aus dem Plan des ausgehenden 13. Jahr-
hunderts herauszulesen. Jedoch muß man hier sehr vorsichtig zu Werke
gehen. Es kann an dieser Stelle nicht untersucht werden, daß und warum
unter den Ratsmitgliedern des ausgehenden 13. Jahrhunderts einzelne
Marktbudeneigentum nicht aus Familienbesitz her besaßen, sondern erst
durch Kauf erwarben. So die Hildemars und dann zu Anfang des 14. Jahr-
hunderts namentlich Hermann Mornewech. Gewisse Anzeichen sprechen
dafür, daß auch der Clendenstsche Budenbesitz erst auf dem Wege des Kaufs
zusammengebracht wurde; dasselbe gilt von den Attendorn. Demgegenüber
lassen die Verhältnisse des Budeneigentums der Bardewik, Bocholt,
Boizenburg, Bremen, Campsor, Crispus, Cusfelde, de domo, Nusse, Parchim,
Stalbuk, Vorrade, Warendorp und Wittenborg auf weitgehende Vererbung
innerhalb der Familien schließen und damit die Möglichkeit des unmittel-
baren genealogischen Zusammenhangs mit dem Gründerkonsortium offen.
Wieweit dabei allerdings durch Verschwägerung und Namenswechsel nicht
mehr kontrollierbare Änderungen eingetreten sind, bleibt dahingestellt),
Sicherlich haben aber zu den Gründungsunternehmern noch Leute gehört,
deren Namen längst aus den Reihen der Eigner von Marktbuden verschwun-
den waren, als dieses Eigentum anfängt, historisch greifbar zu werden.
Z. B. wird man die de Sosato unter den Gründungsunternehmern zu ver-
muten haben. Sie sind es, die das in den mittelalterlichen Urkunden oft