88
Jahr
Kosten sür Neu
anlagen in M.
Bebauungspläne,
Katastermaterial
usw. in M-
Unterhal
tung d.Str.
in M.
insgesamt
Quelle
1894
240,—
240,—
Etat
1895
240,—
210,—
1896
100,—
1O0,—
1897
100,—
100,—
1898
5000,—
100,—
5100,—
1899
2000,—
2000,—
I960
692,—
692,—
,,
1901
0 20742,20
250,—
20992,20
Etatu. Schulden -
Nachweis
1902
22936,50
139,—
489,97
23567,47
Rechng. u. Etat
1903
10973,20
51,45
314,85
11389,50
„
1904
42,-
542,10
584,10
Rechnun g
1905
300,-
864,77
1164,77
„
1906
300,-
97,50
253,70
651,20
„
1907
1211,—
2632,51
8843,51
„
1908
5500,—
1021,10
1443,52
7964,62
,,
1909
1000, -
4543,28
5543,23
1910
68859,92
523,-
2666,70
72049,62
„
1911
51361,16
1136,—
1874,78
54371,94
„
mindestens 200 qm und einer entsprechenden Satzfläche, mit engen
Fugen auf 15—20 cm hoher Unterbettung von scharfem Pflastersande
oder Kies herzustellen.
Die Pflasterkanten sind mit roh behauenen Bordsteinen, welche die
Bürgersteigkanten bilden, von demselben Material in Längen von nicht
unter 50 cm, 30—35 cm Höhe und 10—12 cm Stärke mit rechteckiger,
möglichst glatter Ober- und Seitenfläche einzufassen. Die Bürgersteige
sind, solange die Grundstücke nicht mit einem Wohnhause bebaut sind,
nicht zu befestigen. Nach abgeschlossener Bebauung bezw. sobald die
Grundstücke bewohnt werden, werden die Bürgersteige von der Ge
meinde in der Mitte 1,50 m breit mit Mosaikpflaster aus Schönaer
Pborphyr befestigt und die Straßenbäume 1 m im Quadrat mit Streck
steinen eingefaßt. Der übrige Teil wird mit Schlacken oder kleinge
schlagenen Ziegelsteinen befestigt und 3 cm hoch mit Kies abgedeckt.
Die Bürgersteige sind mit Lindenbäumen zu bepflanzen, und zwar in
Abständen von 8 m; sie müssen mindestes 9 cm Stanimumfang, sowie
eine Stammhöhe von mindestens 2,15 orn bis zur Krone haben. Die
Beleuchtungsanlage wird von der Gemeinde auf Kosten der Anlieger
hergestellt.
1 ) Me Summen sind aus dem Etat nicht zu erseheu, müssen aber nach dem
Schuldennachweis ausgegeben sein.