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gütlich zuredete (28. Aug. 1811), nicht beschwichtigen, sondern wiederholte
seine Forderung aufs neue. Nur das eine Zugeständnis machte er, sich
persönlich nach Prag zu begeben, sobald die politischen Verhältnisse das
gestatten würden (2t. Sept. 1911, S. 1 f.). Ein halbes Jahr] später waren die
Dechargen aber immer noch nicht erteilt, und der Kurfürst beschwichtigte
seinen Rechnungsführer jetzt durch die Erklärung, daß er von der Richtig
keit seiner Rechnung vollkommen überzeugt sei, daß aber bei der Decharge
doch eine gewisse Form gewahrt werden .müsse, die darin bestehen solle,
daß in Gegenwart des Regierungsrats von Schmerfeld, der damals von Prag
abwesend war, sämtliche Rechnungen durchgegangen werden sollten. Er
konnte es aber nicht unterlassen, auch in diesem Schreiben darzulegen, daß
ein Besuch in Prag völlig unbedenklich sei und von seiner Seite in jeder
Weise erleichtert werden solle. (Kurfürst an Buderus, 24. Mai 1812, S. 9).
Buderus stellte denn auch seinen Besuch für den Spätherbst 1812 oder Früh
jahr 1813 in Aussicht (Buderus an Knatz, 31. Juli 1812). Er kam aber nicht
zur Ausführung, und der Kurfürst mußte sich bequemen, wenigstens einen
kleinen Schritt entgegen zu kommen. Unterm 3. März 1813 erteilte er die
Decharge dergestalt, daß für alle in Hinsicht der bisherigen Zeitverhältnisse
etwa noch entdeckt werden könnenden Anstände die Verantwortung vor
behalten blieb. Erst als die Exilzeit um war und beide, der Kurfürst und
Buderus, sich wieder in Kassel befanden, wurde die endgültige Decharge
vollzogen, und zwar am 25. Aug. 1814 für die Jahre 1807 bis 1809, am
7. November für die Jahre 1810 und 1811, am 2. Januar 1815 für die Jahre 1812
und 1813 (Akte auf Carlshausen).
159. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 61—65; Carlshausen: Bei
lage zum Schreiben Lenneps an den Kurfürsten vom 5. Juli 1811.
160. Marbg.: Mensing 1806, S. 25.
161. Carlshausen: Schreiben Lenneps an den Kurfürsten vom 5.Juli 1811.
162. Erwähnt Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 21. Die Lombard
anleihe der Rüppell & Harnier ist ebendaselbst S. 23 erwähnt, aber in der
obigen Aufstellung nicht mitgerechnet. Sonst finde ich in diesem Rechnungs
buch unter der Rubrik: „Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien“ keine der
übrigen Lombardanleihen aufgeführt. Die 8 Prozent wurden von den Rüppell &
Harnier durch Lennep einkassiert (Buderus’ Rechnung Oktober 1811, S. 9 u. 19),
von den übrigen Schuldnern durch Buderus (Buderus’ Rechnung 1807, S. 60—65).
Jener Rückstand der Rüppell & Harnier im Betrag von fl 67 476.45.2 wurde
bis zum September 1811 unter den liquidierten Ausständen geführt.
163. Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten, 6. Juni 1807, S. 2;
der Kurfürst an Buderus, 23. Juni 1807, S. 1; Buderus an den Kurfürsten,
7. Juli 1807, S. 1. Marbg.: Etat von allen kurfürstl. Kapitalien, wovon vor
dem Jahre 1807 die Zinsen von der ORK-Kasse etc. erhoben und berechnet
worden sind, 1813.
164. Schon bald nach der Besetzung Kurhessens hatte Napoleon den
Schuldnern des Kurfürsten bei beschleunigter Rückzahlung einen Nachlaß
ihrer Schuld angeboten. Durch Dekret aus St. Cloud vom 4. Aug. 1807 be
stimmte er, daß u. a. in den Ländern, aus denen das Königreich Westfalen
zusammengesetzt war, alles landesherrliche oder staatliche Eigentum in