Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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gütlich zuredete (28. Aug. 1811), nicht beschwichtigen, sondern wiederholte 
seine Forderung aufs neue. Nur das eine Zugeständnis machte er, sich 
persönlich nach Prag zu begeben, sobald die politischen Verhältnisse das 
gestatten würden (2t. Sept. 1911, S. 1 f.). Ein halbes Jahr] später waren die 
Dechargen aber immer noch nicht erteilt, und der Kurfürst beschwichtigte 
seinen Rechnungsführer jetzt durch die Erklärung, daß er von der Richtig 
keit seiner Rechnung vollkommen überzeugt sei, daß aber bei der Decharge 
doch eine gewisse Form gewahrt werden .müsse, die darin bestehen solle, 
daß in Gegenwart des Regierungsrats von Schmerfeld, der damals von Prag 
abwesend war, sämtliche Rechnungen durchgegangen werden sollten. Er 
konnte es aber nicht unterlassen, auch in diesem Schreiben darzulegen, daß 
ein Besuch in Prag völlig unbedenklich sei und von seiner Seite in jeder 
Weise erleichtert werden solle. (Kurfürst an Buderus, 24. Mai 1812, S. 9). 
Buderus stellte denn auch seinen Besuch für den Spätherbst 1812 oder Früh 
jahr 1813 in Aussicht (Buderus an Knatz, 31. Juli 1812). Er kam aber nicht 
zur Ausführung, und der Kurfürst mußte sich bequemen, wenigstens einen 
kleinen Schritt entgegen zu kommen. Unterm 3. März 1813 erteilte er die 
Decharge dergestalt, daß für alle in Hinsicht der bisherigen Zeitverhältnisse 
etwa noch entdeckt werden könnenden Anstände die Verantwortung vor 
behalten blieb. Erst als die Exilzeit um war und beide, der Kurfürst und 
Buderus, sich wieder in Kassel befanden, wurde die endgültige Decharge 
vollzogen, und zwar am 25. Aug. 1814 für die Jahre 1807 bis 1809, am 
7. November für die Jahre 1810 und 1811, am 2. Januar 1815 für die Jahre 1812 
und 1813 (Akte auf Carlshausen). 
159. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 61—65; Carlshausen: Bei 
lage zum Schreiben Lenneps an den Kurfürsten vom 5. Juli 1811. 
160. Marbg.: Mensing 1806, S. 25. 
161. Carlshausen: Schreiben Lenneps an den Kurfürsten vom 5.Juli 1811. 
162. Erwähnt Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 21. Die Lombard 
anleihe der Rüppell & Harnier ist ebendaselbst S. 23 erwähnt, aber in der 
obigen Aufstellung nicht mitgerechnet. Sonst finde ich in diesem Rechnungs 
buch unter der Rubrik: „Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien“ keine der 
übrigen Lombardanleihen aufgeführt. Die 8 Prozent wurden von den Rüppell & 
Harnier durch Lennep einkassiert (Buderus’ Rechnung Oktober 1811, S. 9 u. 19), 
von den übrigen Schuldnern durch Buderus (Buderus’ Rechnung 1807, S. 60—65). 
Jener Rückstand der Rüppell & Harnier im Betrag von fl 67 476.45.2 wurde 
bis zum September 1811 unter den liquidierten Ausständen geführt. 
163. Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten, 6. Juni 1807, S. 2; 
der Kurfürst an Buderus, 23. Juni 1807, S. 1; Buderus an den Kurfürsten, 
7. Juli 1807, S. 1. Marbg.: Etat von allen kurfürstl. Kapitalien, wovon vor 
dem Jahre 1807 die Zinsen von der ORK-Kasse etc. erhoben und berechnet 
worden sind, 1813. 
164. Schon bald nach der Besetzung Kurhessens hatte Napoleon den 
Schuldnern des Kurfürsten bei beschleunigter Rückzahlung einen Nachlaß 
ihrer Schuld angeboten. Durch Dekret aus St. Cloud vom 4. Aug. 1807 be 
stimmte er, daß u. a. in den Ländern, aus denen das Königreich Westfalen 
zusammengesetzt war, alles landesherrliche oder staatliche Eigentum in
	        
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