Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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gütlich  zuredete  (28.  Aug.  1811),  nicht  beschwichtigen,  sondern  wiederholte
seine  Forderung  aufs  neue.  Nur  das  eine  Zugeständnis  machte  er,  sich
persönlich  nach  Prag  zu  begeben,  sobald  die  politischen  Verhältnisse  das
gestatten  würden  (2t.  Sept.  1911,  S.  1  f.).  Ein  halbes  Jahr]  später  waren  die
Dechargen  aber  immer  noch  nicht  erteilt,  und  der  Kurfürst  beschwichtigte
seinen  Rechnungsführer  jetzt  durch  die  Erklärung,  daß  er  von  der  Richtigkeit ­
  seiner  Rechnung  vollkommen  überzeugt  sei,  daß  aber  bei  der  Decharge
doch  eine  gewisse  Form  gewahrt  werden  .müsse,  die  darin  bestehen  solle,
daß  in  Gegenwart  des  Regierungsrats  von  Schmerfeld,  der  damals  von  Prag
abwesend  war,  sämtliche  Rechnungen  durchgegangen  werden  sollten.  Er
konnte  es  aber  nicht  unterlassen,  auch  in  diesem  Schreiben  darzulegen,  daß
ein  Besuch  in  Prag  völlig  unbedenklich  sei  und  von  seiner  Seite  in  jeder
Weise  erleichtert  werden  solle.  (Kurfürst  an  Buderus,  24.  Mai  1812,  S.  9).
Buderus  stellte  denn  auch  seinen  Besuch  für  den  Spätherbst  1812  oder  Frühjahr ­
  1813  in  Aussicht  (Buderus  an  Knatz,  31.  Juli  1812).  Er  kam  aber  nicht
zur  Ausführung,  und  der  Kurfürst  mußte  sich  bequemen,  wenigstens  einen
kleinen  Schritt  entgegen  zu  kommen.  Unterm  3.  März  1813  erteilte  er  die
Decharge  dergestalt,  daß  für  alle  in  Hinsicht  der  bisherigen  Zeitverhältnisse
etwa  noch  entdeckt  werden  könnenden  Anstände  die  Verantwortung  vorbehalten ­
  blieb.  Erst  als  die  Exilzeit  um  war  und  beide,  der  Kurfürst  und
Buderus,  sich  wieder  in  Kassel  befanden,  wurde  die  endgültige  Decharge
vollzogen,  und  zwar  am  25.  Aug.  1814  für  die  Jahre  1807  bis  1809,  am
7.  November  für  die  Jahre  1810  und  1811,  am  2.  Januar  1815  für  die  Jahre  1812
und  1813  (Akte  auf  Carlshausen).
159.  Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  61—65;  Carlshausen:  Beilage ­
  zum  Schreiben  Lenneps  an  den  Kurfürsten  vom  5.  Juli  1811.
160.  Marbg.:  Mensing  1806,  S.  25.
161.  Carlshausen:  Schreiben  Lenneps  an  den  Kurfürsten  vom 5.Juli  1811.
162.  Erwähnt  Marbg.:  Buderus’  Rechnung  1807,  S.  21.  Die  Lombardanleihe ­
  der  Rüppell  &  Harnier  ist  ebendaselbst  S.  23  erwähnt,  aber  in  der
obigen  Aufstellung  nicht  mitgerechnet.  Sonst  finde  ich  in  diesem  Rechnungsbuch ­
  unter  der  Rubrik:  „Zinsen  von  ausgeliehenen  Kapitalien“  keine  der
übrigen  Lombardanleihen  aufgeführt.  Die  8  Prozent  wurden  von  den  Rüppell  &
Harnier  durch  Lennep  einkassiert  (Buderus’  Rechnung  Oktober  1811,  S.  9  u.  19),
von  den  übrigen  Schuldnern  durch  Buderus  (Buderus’  Rechnung  1807,  S.  60—65).
Jener  Rückstand  der  Rüppell  &  Harnier  im  Betrag  von  fl  67  476.45.2  wurde
bis  zum  September  1811  unter  den  liquidierten  Ausständen  geführt.
163.  Carlshausen:  Buderus  an  den  Kurfürsten,  6.  Juni  1807,  S.  2;
der  Kurfürst  an  Buderus,  23.  Juni  1807,  S.  1;  Buderus  an  den  Kurfürsten,
7.  Juli  1807,  S.  1.  Marbg.:  Etat  von  allen  kurfürstl.  Kapitalien,  wovon  vor
dem  Jahre  1807  die  Zinsen  von  der  ORK-Kasse  etc.  erhoben  und  berechnet
worden  sind,  1813.
164.  Schon  bald  nach  der  Besetzung  Kurhessens  hatte  Napoleon  den
Schuldnern  des  Kurfürsten  bei  beschleunigter  Rückzahlung  einen  Nachlaß
ihrer  Schuld  angeboten.  Durch  Dekret  aus  St.  Cloud  vom  4.  Aug.  1807  bestimmte ­
  er,  daß  u.  a.  in  den  Ländern,  aus  denen  das  Königreich  Westfalen
zusammengesetzt  war,  alles  landesherrliche  oder  staatliche  Eigentum  in
            
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