Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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a)  der  Herr  Meyer  Amschel  Rothschild
b)  der  Herr  Amschel  Rothschild
c)  Salomon  Rothschild
d)  Callomon  Rothschild  hiermit,  daß
I  ihre  gegenwärtige  Handlungs  Gesellschaft  von  dem  heutigen  Page
an  zehn  nach  einander  folgende  Jahre  unaufkündbahr  dauern,  und
II  der  gegenwärtige  Handlungsfond,  er  bestehe  in  was  er  wolle,
in  Waaren,  Ausständen,  Hypotheecken,  Wechseln  Obligationen,
oder  baarem  Gelde,  nichts  davon  ausgenommen,  den  benannten
Gesellschaftern  und  einem  jeden  derselben  nach  dem  unten  bestimmt
festzusetzenden  Verhältnis  seiner  in  der  Handlung  besitzenden
Capitals  und  Gewinnstantheils  als  alleiniges  Eigenthum  ausschließlich ­
  zugehöre,  und  daran  von  Niemand  anders  irgend  ein  Anspruch
gemacht  werden  könne.  Sämmtliche  Associes  erkennen  nicht  weniger
III  gegenseitig,  daß  nemlich
1)  Herr  Meyer  Amschel  Rothschild  die  Summe  von  dreimal  hundert
Siebenzig  tausend  Gulden  des  24  Fußes  schreibe  370  000  f  als
besonderes  Handlungs  Capital
2)  Herr  Amschel  Rothschild  die  Summe  von  Einmal  hundert  Achzig
fünf  tausend  Gulden  des  24  f.  Fußes  schreibe  185  000  f  als  besonderes ­
  Handlungs  Capital
3.  Herr  Salomon  Rothschild  die  Summe  von  Einmahl  hundert
Achzig  fünf  tausend  Gulden  des  24  f.  Fußes  schreibe  185  000  fl  als
besonderes  Handlungs  Capital
4.  Herr  Callmann  Rothschild  aber  die  Summe  von  dreißig  tausend
Gulden  schreibe  30  000  f  desselben  Fußes  als  Handlungs  Capital
-  welches  sich  erstere  drei  Herrn  Associe  als  Gesellschafter  der
vorigen  Raggion  erworben  und  letzterer  Herr  Associe  nemlich
Herr  Callmann  durch  besondere  Geschäfte  verdient  hat  : 1  in  dem
Handlungsfond  der  Societaet  eigenthümlich  besitzen.
Von  diesem  Handlungs  Capital  Selbsten  verbinden  sich
IV  sämtliche  Herrn  Gesellschafter  den  Herrn  Meyer  Amschel  Rothschild ­
  allein  ausgenommen,  welcher  sich  die  Freyheit  nach  Wohl-
            
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