Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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VIII Die Handlungsfirma erhalten sämtliche Herrn Associes, wobey 
es sich jedoch übrigens von Selbsten versteht, daß keiner der 
selben irgend ein Geschäft ohne Vorwissen der andern Unternehmen, 
Ausführen, oder Geld Aus der Gasse nehmen könne. 
IX Inventarien, und Bilanzen der neuen Handlung sind an keine 
Zeit gebunden sollen jedoch immer, sobald es die Geschäften 
erlauben, gefertiget werden. 
X Gleichwie nun Aber der Herr Meyer Amschel Rothschild mit 
Hülfe des Höchsten durch seinen von Jugend auf bewiesenen 
Fleiß, Handlungs Einsichten, und bis in das hohe Alter fortgesetzte 
rastlose Tätigkeit Allein den Grund zum Flor der gegenwärtigen 
Handlung gelegt, und dadurch das Zeitliche Glück seiner Kinder 
geschaffen hat, so ist es gewiß von der höchsten Billigkeit, daß sich 
derselbe als eigentlicher Chef und nunmehriger Associe der Handlung 
conservirt, ins besondere aber bey allen Geschäften die entscheidende 
Stimme vorbehällt, und auch hiermit noch ferner das Recht vor 
behalten haben will, nemlich 
1) Ausschließlich, und nach eigenem Wohlgefallen, wenn es ihm 
belieben wird, Auch während dem Laufe der Zeit des Kontrakts 
aus der Handlung zu tretten. 
2) Alle, und Jede zum personale der Handlung gehörige Individuen 
nach eignem Gefallen, anzunehmen, und abzudancken 
3) Nach mit dessen Einwilligung geschehener Verheirathung seiner 
beyden Söhnen Herrn Galmann, und Herrn Jacob Rothschild zu 
Gunsten eines Jeden derselben über sechs fünfzig Theile verfügen 
zu können, sodaß wenn sich Herr Galmann Rothschild verheirathet, 
noch vierzig drei fünfzig Theile restiren, wovon dem Herrn Meyer 
Amschel Rothschild zwanzig Ein und Ein halb fünfzig Theil dem 
Herrn Amschel Rothschild zehn, und drei quart, und dem Herrn 
Salomon Rothschild ebenfalls zehn, und drei quart fünfzig Theile 
zuhören, und wenn sich Herr Jacob Rothschild ebenfalls Verheirathet 
noch dreißig acht fünfzig Theile für die drei Associes nemlich dem 
H. Meyer Amschel, Herrn Amschel, und H. Salomon Rothschild 
übrig bleiben, wovon Meyer Amschel Rothschild Neun-Zehn, Herrn 
Amschel Rothschild neun und ein halb, und Herrn Salomon Roth 
schild neun und ein halb fünfzig Theil eigenthümlich gehören werden.
	        
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