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VIII Die Handlungsfirma erhalten sämtliche Herrn Associes, wobey
es sich jedoch übrigens von Selbsten versteht, daß keiner der
selben irgend ein Geschäft ohne Vorwissen der andern Unternehmen,
Ausführen, oder Geld Aus der Gasse nehmen könne.
IX Inventarien, und Bilanzen der neuen Handlung sind an keine
Zeit gebunden sollen jedoch immer, sobald es die Geschäften
erlauben, gefertiget werden.
X Gleichwie nun Aber der Herr Meyer Amschel Rothschild mit
Hülfe des Höchsten durch seinen von Jugend auf bewiesenen
Fleiß, Handlungs Einsichten, und bis in das hohe Alter fortgesetzte
rastlose Tätigkeit Allein den Grund zum Flor der gegenwärtigen
Handlung gelegt, und dadurch das Zeitliche Glück seiner Kinder
geschaffen hat, so ist es gewiß von der höchsten Billigkeit, daß sich
derselbe als eigentlicher Chef und nunmehriger Associe der Handlung
conservirt, ins besondere aber bey allen Geschäften die entscheidende
Stimme vorbehällt, und auch hiermit noch ferner das Recht vor
behalten haben will, nemlich
1) Ausschließlich, und nach eigenem Wohlgefallen, wenn es ihm
belieben wird, Auch während dem Laufe der Zeit des Kontrakts
aus der Handlung zu tretten.
2) Alle, und Jede zum personale der Handlung gehörige Individuen
nach eignem Gefallen, anzunehmen, und abzudancken
3) Nach mit dessen Einwilligung geschehener Verheirathung seiner
beyden Söhnen Herrn Galmann, und Herrn Jacob Rothschild zu
Gunsten eines Jeden derselben über sechs fünfzig Theile verfügen
zu können, sodaß wenn sich Herr Galmann Rothschild verheirathet,
noch vierzig drei fünfzig Theile restiren, wovon dem Herrn Meyer
Amschel Rothschild zwanzig Ein und Ein halb fünfzig Theil dem
Herrn Amschel Rothschild zehn, und drei quart, und dem Herrn
Salomon Rothschild ebenfalls zehn, und drei quart fünfzig Theile
zuhören, und wenn sich Herr Jacob Rothschild ebenfalls Verheirathet
noch dreißig acht fünfzig Theile für die drei Associes nemlich dem
H. Meyer Amschel, Herrn Amschel, und H. Salomon Rothschild
übrig bleiben, wovon Meyer Amschel Rothschild Neun-Zehn, Herrn
Amschel Rothschild neun und ein halb, und Herrn Salomon Roth
schild neun und ein halb fünfzig Theil eigenthümlich gehören werden.