Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Handlungs  Vermögen  nicht  etwa  in  baarem  Gelde,  sondern  nur
allein  in  den  fraglichen  Handlungs  Effecten  erhalten  können,  und
sich  jeder  Associe,  oder  deren  Erben,  und  Kinder  Vormünder  pro
rata  seines  handlungsmäßigen  Guthabens  ebenfalls  mit  den  illiquiden,
unflüssigen,  schlechten,  und  verlohrenen  Handlungs  Effecten  Ausständen, ­
  Wechseln,  Hypotheeken,  und  Obligationen  befriedigen
lassen  müssen.
XIV  Sollten  sich  wider  Verholten  während  der  Dauer  des  Gegenwärtigen ­
  Gesellschafts  Vertrags  über  die  Auslegung  desselben
Irrungen  ereignen  so  unterwerfen  sich  wir  Herrn  Associes  als
dankbahre  Söhne  im  Vorraus  dem  Väterlichen  Ausspruch  des
H.  M.  A.  Rothschild,  und  wenn  /:  welches  Gott  verhüten  wolle:/
H.  M.  A.  Rothschild  vor  Ablauf  des  Contracts  versterben  sollte:  so
verpflichten  sich  dieselben  hiermit  alle  Differenzen  von  Zwei  durch
diePartheien  erwählten  unpartheiischen  Schiedsrichtern,  und  nöthigen
Falls  von  diesen  zu  erkiesenden  Obmanne,  ohne  Appellation  entscheiden ­
  zu  lassen,  und  diesem  schiedsrichterlichen  Ausspruche
überall  getreulich  nachzuleben.
XV  Endlich  entsagen  sämtliche  Contrahirende  Theile  für  sich,  und
ihre  Erben  allen,  und  Jeden  gegen  diesen  aufrichtigen  und  wohlerwogenen ­
  Gesellschaftsvertrag  denkbaren  Einreden,  Aushülfen,
Behelfen,  und  Rechtswohlthaten,  sie  mögen  Namen  haben,  wie  sie
wollen,  überhaupt,  ins  besondere  Aber  der  Einrede  des  Betrugs,
List,  Ueberredung,  Schein  Contracts,  Irrthums,  daß  anders  verabredet, ­
  als  niedergeschrieben  worden,  allgemeiner  Verzicht  nicht
binde,  wenn  kein  besonderer  vorhergegangen,  Jeder  Wieder  Einsetzung ­
  in  den  vorigen  Stand  aus  welchem  Rechtsgrunde  es  immer
seye.  im  allgemeinen,  insbesondere  aber  der  wegen  der  Verletzung
über  oder  unter  der  Hälfte,  und  wie  diese  Ausflüchten,  Behelfe,
und  Rechtswohlthaten,  nur  immer  von  Menschenwitz  ersonnen
werden  können,  auf  das  feierlichste,  und  an  körperlichen  Eides
statt  dergestalten,  dass  keinen  unter  ihnen,  oder  dessen  Erben
gegen  die  gewissenhafte  Erfüllung  aller  in  vorstehendem  Contract
enthaltenen  Verbindlichkeiten  oder  Renunciationen  irgend  ein  geistliches, ­
  weltliches  oder  Statutarisches  Recht  schützen  soll,  und  ist
gegenwärtiger  Vertrag  fünffach  ausgefertiget  von  allen  Associes
unterzeichnet,  und  besiegelt,  jedem  derselben  ein  Exemplar  und
            
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