Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Art. II. Meine geliebte Ehegattin Gutle gebohrne Schnapper soll 
von meinem besagten dermaligen haaren Vermögen von Einmal 
Hundert und Neunzig Tausend Gulden die Summe von Siebenzig 
Tausend Gulden zum lebenslänglichen Nießbrauch und Nutzgenuß 
erhalten. Das Capital Selbsten soll in der Handlung meiner Söhne 
gegen Verzinsung von fünf Procent; jedoch ohne Caution, und nach 
ihrer Willkühr, wie lange sie das fragliche Capital in der Handlung 
behalten wollen, verbleiben; nicht minder soll meine geliebte Ehe 
frau Gutle den lebenslänglichen ohngestörten Besitz und Genuß 
meines Hauses in der Judenstrasse, sammt allem sich darin be 
findlichen Mobiliare, bestehend in Silber, Weißzeug, Möbel pp so 
wie es sich bei meinem Ableben vorfindet, verbleiben. 
Art. III. Meine noch ledige Tochter Jettchen soll bei deren Ver 
ehelichung die Summe von Drei und Dreißig Tausend Gulden als 
Heurathsgut bekommen, bis wohin diese Summe in der Handlung 
meiner Söhne ohne Cautionsleistung verbleibt. 
Uibrigens will und befehle ich meiner Tochter Jettchen auf das 
Nachdrücklichste, daß dieselbe nur mit Einwilligung meiner Ehe 
frau, und meiner beiden Söhnen Amschel und Salomon, welche 
ich meiner Tochter als besondere Beistände und Beivormünder 
nebst der natürlichen Vormundschaft ihrer Mutter anordne, zu 
einer ehelichen Verbindung sich entschließen, und solche ein 
gehen dürfe. 
Art. IV. Meine noch beide ledige Söhne Calomon und Jacob sollen 
gleichfalls bei ihrer Verehelichung ein jeder von ihnen die Summe 
von Zwanzig Tausend Gulden zur Ausstattung erhalten; das Capital 
verbleibt ebenfals in der Handlung. 
Art. V. Die sonach von meinem Vermögen von Einmal Hundert 
und Neunzig Tausend Gulden übrig bleibende Summe von Sieben 
und Vierzig Tausend Gulden soll nachstehendermaßen unter meine 
Kinder vertheilt werden: 
1) Bekömmt meine Tochter Gotten, vereheligte Meyer Beyfus die 
laut deren Ehepackten annoch zu erhaltende Zehen Tausend Gulden. 
2) Soll meine Tochter Breunle, vereheligte Seligmann Beyfus, welche 
nur Eilf Tausend Gulden zur Mitgift erhalten, zur Gleichstellung 
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