[4. Testament des Meyer Amschel Rothschild.
Stadtarchiv Frankfurt a. M.]
Im Namen Gottes.
Ich Meyer Amschel Rothschild verordne Kraft dieser meiner gewissenhaftesten
väterlichen Disposition, wie es nach meinem in Gottes
Handen stehenden Ableben mit meiner Nachlassenschaft unter meinen
Kindern gehalten werden soll.
Art. I. Vordersamst gebe ich meinen Kindern auf meine väterliche
Pflichten und Gewissen zu vernehmen, daß nach einer genauen
und gewissenhaften mit meinen Handlungs verassocirten Söhnen
gepflogenen Berechnung, und respe’e meinen sämmtlichen Kindern
zum wahren Besten und Vortheil gereichenden Uibereinkunft diese
meine Söhne mein in Staatspapieren, Wechseln, Obligationen, Wein,
baar Geld, liquiden und illiquiden Acktiven besitzendes respe’e
Vermögen und Handlungsantheil, jedoch mit Ausschluß des in
meinem Wohnhause in der Judenstraße sich befindlichen sämmtlichen
Mobiliare, um die Summe von Einmal Hundert und Neunzig
Tausend Gulden in baarem Gelde mit meiner vollkommensten
Zufriedenheit an- und übernommen haben, dergestalten, daß sonach
mein gegenwärtiges ganzes Vermögen, mit Ausschluß des
besagten Mobiliare in der baaren Summe von Einmal Hundert und
Neunzig Tausend Gulden besteht; ich verordne und will daher,
daß meine Töchter und Töchtermänner und deren Erben an der
unter der Firma „Meyer Amschel Rothschild und Söhne“ bestehenden
Handlung keinen Antheil haben, und noch weniger eine Forderung
aus was immer für einem Grunde machen können und
dürfen, sondern vielmehr gedachte Handlung meinen Söhnen ausschließlich
zusteht und gehört; Keine meiner Töchter, Tochtermänner
und deren Erben ist daher befugt, Einsicht der Handlung,
deren Bücher und Scripturen zu verlangen, Caution, Obsignation,
Inventur pp zu fordern; indem keine meiner Töchter und deren
Erben einiges Recht noch Anspruch auf erwähnte Handlung zu
machen befugt ist, und ich würde es nie einem meiner Kinder
vergeben können, wenn dasselbe gegen diesen meinen väterlichen
Willen sich beigehen lassen würde, meine Söhne in dem ruhigen
Besitz ihrer Handlung zu stören.