Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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ihrer  Schwester  Gotten  annoch  Siebenzehen  Tausend  und  Zwei
Hundert  Gulden  bekommen;  sowie
3)  Meine  Frau  Tochter  Betty  Sichel,  welche  ebenfals  nur  Eilt  Tausend
Gulden  erhalten,  auch  die  Summe  von  Siebenzehen  Tausend  und
Zwei  Hundert  Gulden  annoch  haben  soll.
Art.  VI.  Die  hiernächst  verbleibende  zwei  Tausend  Sechs  Hundert
Gulden  sollen  die  Kinder  meiner  abgemehrten  Frau  Tochter  Schoengen
Worms  als  ein  Legat  erhalten;  das  Capital  verbleibt  ohne  Caution
bis  zu  deren  Verehelichung  in  der  Handlung  meiner  Söhne,  welche
dasselbe  mit  fünf  Procent  an  meine  Tochter  und  Tochtermann  Worms
verzinsen  sollen.
Art.  VII.  Meine  Söhne  Amschel  und  Salomon  Rothschild,  welche
durch  die  Uibernahme  meines  Handlungs  Antheils  laut  gepflogener
Berechnung  und  Uibereinkunft  gegen  die  Eingangs  bemerkte  mein
Vermögen  ausmachende  Summe  von  Einmal  Hundert  und  Neunzig
Tausend  Gulden  für  deren  Heurathsgüter  und  respe’e  dermalige
Erbschafts  Ausgleichung  befriediget  sind,  haben  demnach  dermalen
hierunter  keine  Forderung  und  Ansprüche  gegen  ihre  Geschwister,
jedoch  ohnbeschadet  der  Bestimmung  der  nachfolgenden  Verordnung
in  Art.  VIII.  (8.)
Art.  VIII.  Die  zum  lebenslänglichen  Nutzgenuß  meiner  Ehegattin
Gütle  ausgesetzte  und  verbleibende  Siebenzig  Tausend  Gulden  sollen
nach  deren  Ableben  unter  meine  sämmtliche  Kinder  zu  gleichen
Theilen  vertheilt  werden.
Art.  IX.  Den  drei  löblichen  milden  christlichen  Stiftungen  vermache
ich  ein  Legat  von  Hundert  Gulden.
Art.  X.  Indem  ich  mir  ausdrücklich  vorbehalte  jederzeit  diesen
meinen  letzten  Willen  zu  mehren  zu  mindern  und  gänzlich  wiederum
aufzuheben,  erkläre  ich  auch  alle  meine  frühere  Testamente  für
aufgehoben  und  zurückgenommen.  Schliesslich.
Art.  XI.  Empfehle  ich  meinen  sämmtlichen  lieben  Kindern,  sich
mit  steter  wechselseitiger  Liebe  und  Freundschaft  einander  zu  begegnen, ­
  sowie  gegen  die  Anordnungen  dieser  meiner  wohlgemeinten
und  gewissenhaften  väterlichen  Disposition  mit  kindlichem  Gehorsam
            
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