fullscreen : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Viel  richtiger  aber  als  diese  formale  Unterscheidung  ist  eine
systematische  Einteilung  der  Steuern,  d.  h.  eine  Gliederung  nach
ihrer  inneren  Natur.  Erst  so  gewinnen  wir  eine  sichere  Grundlage
für  das  richtige  Verständnis  und  für  die  richtige  Beurteilung  des
Steuersystems  eines  Landes.  Freilich  ist  eine  solche  Gruppierung
nicht  immer  leicht  durchzuführen,  da  die  Abgaben,  wie  sie  in  den
verschiedenen  Ländern  Vorkommen,  in  ihrem  Charakter  vielfach  schwer
zu  erkennen  sind,  namentlich  wo  es  sich  um  Mischformen  von  Aufwand- ­
  und  Erwerbssteuern  handelt.  Besonders  in  der  italienischen
Gemeindebesteuerung  begegnen  mancherlei  solche  steuerliche  Zwittergebilde, ­
  wie  z.  B.  die  Abgaben  auf  Zug-,  Reit-  und  Lasttiere,  die
Wagensteuer  und  dergl.  Dies  kann  jedoch  nicht  hindern,  den  Versuch ­
  einer  solchen  systematischen  Gliederung  zu  machen.
Die  Gemeindesteuern  (von  den  Gebühren  abgesehen)  lassen  sich
hiernach  wie  folgt  gruppieren:
1.  Real-  (Brtrags-)steuern:  die  Grund-  und  die  Gebäudesteuer ­
  (in  Form  von  Zuschlägen),  die  Gewerbesteuer  (tassa
di  eserc.  e  rev.).
2.  Personalsteuern:  die  Familiensteuer.
3.  Aufwandsteuern;  der  dazio-consumo,  dann  die  Miet-,  Bedienten-, ­
  Hunde-,  Wagensteuer  (letztere  teilweise),  ferner  die
Steuern  auf  Zug-  und  Reittiere  (teilweise),  die  Fahrzeugsabgaben ­
  (teilweise)  und  endlich  die  Lustbarkeitsabgaben.
4.  Sondersteuern,  insbesondere  gewerbliche:  die  Viehsteuer,
die  Lizenzabgaben,  die  Wagensteuer  (teilweise),  die  Abgaben
auf  Zug-,  Reit-  und  Lasttiere  (teilweise),  ferner  die  auf  Schilder
und  Photographien,  die  Bauplatzsteuer  u.  a.  m.

Es  wird  nun  die  Aufgabe  im  folgenden  sein,  die  hier  dargelegten
elementaren  Grundzüge  des  ganzen  Gemeindesteuerwesens  im  einzelnen
zu  verfolgen  und  die  verschiedenen  Steuern  in  ihrer  rechtlichen  und
tatsächlichen  Entwicklung  zu  betrachten  und  zu  beurteilen.
Wir  beginnen  mit  den  beiden  finanziell  wichtigsten  Steuerkategorien
und  zwar  mit  der  Ertragsbesteuerung,  d.  h.  den  Zuschlägen  zu  der
staatlichen  Grund-  und  Gebäudesteuer.  Des  besseren  Verständnisses
und  des  einfacheren  Aufbaues  halber  behandeln  wir  die  Zuschlagsbesteuerung, ­
  als  direkte  Besteuerung,  vor  dem  dazio  di  consumo,  obwohl ­
  dieser  im  ganzen  heute  finanziell  wichtiger  für  die  Gemeinden
ist  als  jene.  Der  Darstellung  der  Zuschlagsbesteuerung  hätte  formal
            
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