Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

sich  zu  betragen.  Würde  sich  wider  Verhütten  ein  oder  das  andere
meiner  Kinder  beigehen  lassen,  dieser  meiner  väterlichen  Willensmeinung ­
  nicht  nachzukommen,  oder  meine  Söhne  in  deren  Handlung ­
  zu  stören,  so  soll  dieses  pflichtvergessene  Kind  nur  in  den
Pflichttheil,  wohin  alles  dasjenige  aufzurechnen  ist,  was  dasselbe
bereits  bei  meinen  Lebzeiten  an  Ausstattung  und  sonst  erhalten,
eingesetzt  seyn,  und  der  Uiberrest  meinen  übrigen  Kindern  zufallen;
wobei  ich  ausdrücklich  bemerke,  daß  der  nach  dem  Napoleonischen
Gesetzbuch  zu  berechnende  Pflichttheil  durch  mein  gegenwärtiges
Vermögen  von  Einmal  Hundert  und  Neunzig  Tausend  Gulden  mit
Zurechnung  dessen,  was  einjedes  meiner  Kinder  bereits  bei  meinem
Leben  erhalten,  so  wie  dem  Werth  des  in  dem  Nutzgenuß  meiner
Ehegattin  verbleibenden  Mobiliare  sich  ergiebt.
Nachdem  ich  dieses  mein  wohlgemeintes  und  gewissenhaftes  Testament ­
  reiflich  und  mehrmalen  erwogen  und  überlesen  habe,  so  habe
ich  solches  eigenhändig  unterschrieben  und  besiegelt.  So  geschehen
Frankfurt  den  Siebenzehenten  Septembr  Ein  Tausend  Acht  Hundert
und  Zwölf.
Nachträglich  verordne  ich  auf  die  kurze  annoch  dauernde  Minderjährigkeit ­
  meines  Sohns  Jacob,  meine  beide  Söhne  Amschel  und
Salomon  zu  Beiständen  und  respee  Beivormünder  nebst  der  natürlichen ­
  Vormundschaft  meiner  Ehefrau.  Geschehen  wie  oben.

L.  S.

Mayer  Amschel  Rothschild.

Ich  verordne  ferner  nachträglich,  daß  das  von  mir  noch  nicht  vergebene ­
  Ein  Quart  meines  Hauses  NIL  148  in  der  Judenstraße  mein
Sohn  Amschel  als  der  älteste  meiner  Söhne  zu  seinem  bereits  bei
seiner  Heurath  schon  erhaltene  Ein  Quart  als  ein  Prälegat  bekommen ­
  soll,  jedoch  ohnbeschadet  der  meiner  Ehefrau  gebührenden ­
  Oberhand.
Mayer  Amschel  Rothschild.

eröfnet  den  23.  Septembris  1812.

J.  W.  Metzler.
Director.
            
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