Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Art.  II.  Meine  geliebte  Ehegattin  Gutle  gebohrne  Schnapper  soll
von  meinem  besagten  dermaligen  haaren  Vermögen  von  Einmal
Hundert  und  Neunzig  Tausend  Gulden  die  Summe  von  Siebenzig
Tausend  Gulden  zum  lebenslänglichen  Nießbrauch  und  Nutzgenuß
erhalten.  Das  Capital  Selbsten  soll  in  der  Handlung  meiner  Söhne
gegen  Verzinsung  von  fünf  Procent;  jedoch  ohne  Caution,  und  nach
ihrer  Willkühr,  wie  lange  sie  das  fragliche  Capital  in  der  Handlung
behalten  wollen,  verbleiben;  nicht  minder  soll  meine  geliebte  Ehefrau ­
  Gutle  den  lebenslänglichen  ohngestörten  Besitz  und  Genuß
meines  Hauses  in  der  Judenstrasse,  sammt  allem  sich  darin  befindlichen ­
  Mobiliare,  bestehend  in  Silber,  Weißzeug,  Möbel  pp  so
wie  es  sich  bei  meinem  Ableben  vorfindet,  verbleiben.
Art.  III.  Meine  noch  ledige  Tochter  Jettchen  soll  bei  deren  Verehelichung ­
  die  Summe  von  Drei  und  Dreißig  Tausend  Gulden  als
Heurathsgut  bekommen,  bis  wohin  diese  Summe  in  der  Handlung
meiner  Söhne  ohne  Cautionsleistung  verbleibt.
Uibrigens  will  und  befehle  ich  meiner  Tochter  Jettchen  auf  das
Nachdrücklichste,  daß  dieselbe  nur  mit  Einwilligung  meiner  Ehefrau, ­
  und  meiner  beiden  Söhnen  Amschel  und  Salomon,  welche
ich  meiner  Tochter  als  besondere  Beistände  und  Beivormünder
nebst  der  natürlichen  Vormundschaft  ihrer  Mutter  anordne,  zu
einer  ehelichen  Verbindung  sich  entschließen,  und  solche  eingehen ­
  dürfe.
Art.  IV.  Meine  noch  beide  ledige  Söhne  Calomon  und  Jacob  sollen
gleichfalls  bei  ihrer  Verehelichung  ein  jeder  von  ihnen  die  Summe
von  Zwanzig  Tausend  Gulden  zur  Ausstattung  erhalten;  das  Capital
verbleibt  ebenfals  in  der  Handlung.
Art.  V.  Die  sonach  von  meinem  Vermögen  von  Einmal  Hundert
und  Neunzig  Tausend  Gulden  übrig  bleibende  Summe  von  Sieben
und  Vierzig  Tausend  Gulden  soll  nachstehendermaßen  unter  meine
Kinder  vertheilt  werden:
1)  Bekömmt  meine  Tochter  Gotten,  vereheligte  Meyer  Beyfus  die
laut  deren  Ehepackten  annoch  zu  erhaltende  Zehen  Tausend  Gulden.
2)  Soll  meine  Tochter  Breunle,  vereheligte  Seligmann  Beyfus,  welche
nur  Eilf  Tausend  Gulden  zur  Mitgift  erhalten,  zur  Gleichstellung
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