Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

das  berühmte  Edikt,  wodurch  er  seinerseits  die  britischen  Inseln
in  Blockadezustand  erklärte,  den  Handel  mit  England  oder  mit
englischen  Waren  untersagte,  jede  englische  Ware  für  gute  Prise
erklärte  und  jedem  direkt  von  England  kommenden  Schiff  die
Aufnahme  in  irgendeinem  Hafen  verweigerte,  bei  falscher  Deklaration ­
  aber  die  Konfiszierung  verlangte.
Diese  sowohl  als  militärische  wie  als  wirtschaftliche  Maßnahme ­
  aufzufassende  sog.  Kontinentalsperre  galt  für  alle  alliierten
Staaten,  also  auch  für  den  Primatialstaat  (errichtet  auf  Grund  der
Rheinbundakte  vom  12.  Juli  1806)  beziehungsweise  das  Großherzogtum ­
  Frankfurt  (errichtet  durch  Staatsvertrag  vom  16.  Februar  1810).
Nur  wurden  die  Vorschriften  begreiflicherweise  massenhaft  umgangen. ­
  Und  da  es  kein  Mittel  gab,  um  dem  Schmuggel  in
Kolonialwaren  wirksam  zu  steuern,  so  entschloß  sich  Napoleon  in
der  Absicht,  der  nach  dem  österreichischen  Feldzug  eingetretenen
Finanznot  abzuhelfen,  zu  dem  Edikt  von  Trianon  vom  5.  August
1810.  Für  englische  Manufakturwaren  blieben  nach  wie  vor  die
Bestimmungen  vom  November  1806  bestehen.  Die  Kolonialwaren
dagegen  wurden  zugelassen  gegen  einen  ausnehmend  hohen  Zoll,
der  etwa  40  bis  50  °/o  des  Preises  betrug  und  ungefähr  der  bis
dahin  üblichen  Schmugglerprämie  entsprochen  haben  mag.  Alle
Rheinbundstaaten,  die  Schweiz  und  Preußen  sahen  sich  genötigt,
den  Tarif  von  Trianon  anzunehmen.  Im  Großherzogtum  Frankfurt
trat  er  mit  dem  1.  Oktober  1810  in  Kraft.  Der  Handelsplatz  Frankfurt ­
  war  aber  dem  Kaiser  schon  lange  vorher  wegen  Umgehung
des  Berliner  Dekrets  in  hohem  Maße  verdächtig  erschienen  und
bereits  im  August  des  Jahres  1810  hatte  er  einen  Spion  namens
Thiard  dorthin  gesandt,  um  den  Warenverkehr  und  den  Schmuggel
zu  überwachen.  Im  Oktober  desselben  Jahres  wurde  die  Stadt  von
zwei  französischen  Infanterieregimentern  besetzt  und  am  23.  Oktober
das  Dekret  aus  Fontainebleau  vom  14.  desselben  Monats  bekannt
gegeben.  Darin  war  gesagt,  daß  die  Stadt  Frankfurt  mit  englischen ­
  und  Kolonialwaren  angefüllt  sei,  die  im  Laufe  des  letzten
Sommers  aus  Holland  und  den  nordischen  Häfen  eingeführt  und
dazu  bestimmt  seien,  heimlich  und  in  frevelhafter  Weise  nach
Frankreich  weitergeführt  zu  werden.  Es  solle  daher  auf  alle  in
Frankfurt  vorhandenen  Kolonialwaren,  ebenso  auf  englische  oder
vom  englischen  Handel  herkommende  Waren  der  Sequester  gelegt
werden.  Um  gleichzeitig  den  Schleichhandel  für  die  Zukunft
            
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