Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

unmöglich  zu  machen,  hatte  Napoleon  am  19.  Oktober  durch  ein
zweites  Dekret  aus  Fontainebleau  befohlen,  daß  alle  von  englischen
Fabriken  herkommenden  und  verbotenen  Waren,  die  sich  gegenwärtig ­
  in  den  Niederlagen  oder  auch  noch  in  den  Magazinen  der
Douanen  befänden,  oder  künftig  bei  den  Douanen  einkommen,
beziehungsweise  irgendwo  in  Beschlag  genommen  würden,  öffentlich ­
  verbrannt  werden  sollten 22 .
Dieses  Dekret  sollte  auch  auf  die  in  Frankfurt  aufgestapelten
Manufakturwaren  zur  Anwendung  kommen,  wogegen  für  die  daselbst ­
  sequestrierten  Kolonialwaren  lediglich  der  Impost  von  Trianon
bezahlt  werden  sollte.  Nicht  weniger  als  234  Frankfurter  Firmen
hatten  unter  dieser  Kolonialwarensteuer  zu  leiden.  Und  obgleich
die  mit  der  Ausführung  betrauten  französischen  Behörden  sich  der
Bestechung  zugänglich  erwiesen,  wurden  bei  dieser  „Plünderung
des  Frankfurter  Handelsstandes“  (so  bezeichnen  die  späteren  Staatshandbücher ­
  den  Vorgang)  mehrere  Millionen  Franken  nach  Paris
entführt.  Die  Verbrennung  der  englischen  Textilwaren  scheint
weniger  ernst  betrieben  zu  sein  und  wird  kaum  mehr  als  100  000  fl
Schaden  angerichtet  haben 23 .  Immerhin  waren  diese  Maßnahmen
der  französischen  Regierung  geeignet,  von  einem  lebhaften  Geschäftsverkehr ­
  mit  England  abzuschrecken.  Von  den  Rothschild
wenigstens  darf  man  behaupten,  daß  sie  seit  jener  Zeit  das  Ladengeschäft ­
  und  den  Warenhandel  im  wesentlichen  eingehen  ließen.
Als  der  Gesellschaftsvertrag  vom  27.  September  1810  abgeschlossen
wurde,  machten  die  Waren  begreiflicherweise  noch  den  Hauptbestandteil ­
  des  Geschäftsvermögens  aus.  Und  bei  Sequestrierung
der  englischen  Waren  im  Oktober  desselben  Jahres  deklarierte
Rothschild  seine  derartigen  Vorräte  mit  60  000  fl,  wovon  27000  fl
allein  auf  Indigo  entfielen.  Anders  verhielt  es  sich  zwei  Jahre
später.  Kurz  vor  seinem  Tode  verkaufte  Rothschild  seinen  Vermögens- ­
  und  Handlungsanteil  an  seine  Söhne.  Dabei  handelte  es
sich  ausgesprochenermaßen  nur  um  Staatspapiere,  Wechsel,  Obligationen, ­
  Wein,  Bargeld,  liquide  und  illiquide  Aktiva.  Die  Rothschildsche
  Handlung  muß  demnach  zu  jenem  Zeitpunkt  wesentlich
Bankgeschäft  gewesen  sein.  Warenhandel  für  eigene  Rechnung
wurde  jedenfalls  nicht  mehr  in  dem  früheren  Umfang  betrieben,
sondern  nur  noch  Weinhandel.
Wir  haben  die  zerstreuten  Nachrichten  von  Rothschilds  Warenhandel ­
  an  erster  Stelle  vereinigt,  weil  wir  glauben,  daß  der  Waren-2*

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.