vermittelte. Das Geschäft fand in der Weise statt, daß Lawätz
die Obligationen von der dänischen Regierung in Empfang nahm
und sie an das kurfürstliche Kriegszahlamt in Kassel weitergab.
Rothschild komplettierte dem Bankier Lawätz nach und nach die
Leihsumme. Lawätz wünschte aber, daß man mit Vorsicht vorgehe:
„Ich habe den Herrn Rothschild zwar immer ungemein reell, prompt
und des besten Zutrauens völlig würdig gefunden. Sobald indes
bei einer so bedeutenden Summe nur ein einzelner Privatmann in
Anspruch kommt, so erfordert die Natur der Sache einige Vorsicht.“
Er verlangte deshalb, daß die übersandten Obligationen vom Kriegs
zahlamt zu seiner (Lawätz’) Disposition gehalten und nur insoweit
jedesmal an Rothschild ausgefolgt würden, als sie durch dessen
Rimessen an Lawätz gedeckt seien 48 . In Wirklichkeit behielt natür
lich die kurfürstliche Behörde die Obligationen in Händen und folgte
dem Oberhofagenten nach und nach die Beträge dafür aus.
Die erste Abschlagzahlung in bar betrug 100 000 Rtlr. und
wurde am 14. Februar 1806 genehmigt. Am 7. März wurde über
10 000 Rtlr. verfügt, die unterm 7. April von Rothschild an Lawätz
remittiert wurden. Als das 2. Departement des Kriegskollegiums
am 28. März wieder eine Abschlagzahlung von 100 000 Rtlrn. bean
tragte, verfügte der Kurfürst, daß Rothschild zunächst zu befragen
sei, ob er nicht leiningische, darmstädtische oder pfälzische Obli
gationen dafür annehmen könne. Rothschild erwiderte, daß er neben
der Einbuße von 20 000 Rtlrn., die er „nach der höchsten münd
lichen Bestimmung“ als Provision an die Kriegskasse erlegen mußte,
und dem Schaden bei den preußischen Obligationen unmöglich noch
ein weiteres Opfer bringen könne. Umsonst habe er sich bisher
bemüht, dergleichen Obligationen zu verkaufen. Jedermann ziehe
die neuen 4 1 / 2 prozentigen Preußen den 4prozentigen vor. Auch
eine in dieser Absicht unternommene Reise nach Dänemark sei ohne
Erfolg gewesen. Zugleich reichte Rothschild, der von Kopenhagen
um das bare Geld gedrängt wurde, eine Vorstellung ein und bat,
den Rest der Barsumme anzuweisen. Das 2. Departement bemerkte
zu der Sache, daß die Kriegskasse gar keine Vorteile genieße, wenn
sie Obligationen in Zahlung gebe, deren Zinsen pünktlich eingingen
und ebenso viel betrügen wie die der dänischen Obligationen. Da
gegen sei es im Interesse des Kurfürsten, jeden entbehrlichen Zins
posten vom Augenblick des Verfalls an wieder anzulegen. Aus diesen
Gründen legte das 2. Departement einen Zahlungsbefehl auf die