Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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30.  Oktober  und  10.  Dezember  1802  bei  derselben  Firma  die
sog.  Indemnisationsanleihe  zur  Bestreitung  der  Unkosten  bei  Übernahme ­
  der  dem  Orden  als  Entschädigung  zuerkannten  Stifter,  Abteien ­
  und  Klöster.  Letztere  Anleihe  sollte  140  000  fl  betragen,  sie
wurde  aber,  als  sie  die  Summe  von  122764  fl  erreicht  hatte,  durch
Kapitelsrezeß  vom  21.  Juni  1805  aus  denselben  Gründen  wie  die
Rothschildsche  Anleihe  eingestellt.
Für  alle  drei  Anleihen  waren  teils  die  Ordensgüter  im  allgemeinen, ­
  teils  besondere  Ordensgüter  verpfändet.  Durch  den  Preßburger
  Frieden  (26.  Dezember  1805),  die  Rheinbundakte  (12.  Juli  1806}
und  nachfolgende  Säkularisationen  verlor  aber  der  Orden  seine  Güter.
Das  Großpriorat  Heitersheim,  d.  h.  die  dem  Großprior  gehörigen
Besitzungen,  fielen  durch  die  Rheinbundakte  an  Baden  mit  der
Verpflichtung,  den  Großprior  zu  pensionieren.  Von  den  drei  Anlehen ­
  waren  damals  nur  ganz  kleine  Summen  abgetragen.  Die
Gläubiger  warteten  bis  zur  Eröffnung  des  deutschen  Bundestages,
um  alsdann  mit  ihren  Reklamationen  hervorzutreten.  Und  diejenigen
Staaten,  die  ehemalige  Güter  des  Johanniterordens  innehatten,  nämlich ­
  Österreich  (Kommende  Frankfurt  teilweise),  Preußen,  Bayern,
Hannover,  Württemberg,  Baden,  Hessen-Darmstadt,  Nassau  usw.,  beschlossen ­
  nunmehr,  die  auf  ihren  Gütern  haftenden  Ordensschulden
zu  tilgen.  Am  12.  Januar  1829  kam  zwischen  den  Regierungen  der
genannten  Staaten  eine  Übereinkunft  zustande,  wonach  für  zahlbar
erkannt  wurden:
1.  Von  der  Requisitionsanleihe  an  Kapital  .  .  59  550  fl
(450  fl  waren  im  Jahre  1805  zurückgezahlt.)
An  Zinsen  vom  1.  Mai  1806  bis  letzten  Dezember ­
  1828  53632,,
2.  Von  der  Indemnisationsanleihe  an  Kapital  .  122  494  ,,
(270  fl  waren  bereits  zurückgezahlt.)
An  Zinsen  vom  1.  Mai  1806  resp.  1807  bis
letzten  Dezember  1828  108181  „
3.  Von  der  Rothschildschen  Anleihe  an  Kapital  20  000  „
An  Zinsen  vom  15.  Juni  resp.  15.  Dezember  1807
bis  letzten  Dezember  1828  19747  „
Die  Requisitionsanleihe  sollte  von  den  betreffenden  Regierungen
in  dem  Verhältnis  bezahlt  werden,  in  dem  die  ihnen  zugefallenen
Ordensgüter  Vorschüsse  daraus  empfangen  hatten.  Die  Tilgung  der
            
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