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Nachtgeld und vom Leibzoll befreit werden sollte. Die Oberrent-
kammer veranlaßte darauf das Nötige, verfügte jedoch, daß Roth
schild noch bis zum 7. September Leibzoll und Nachtgeld für sich
und seine Söhne zu zahlen habe 56 . Außer den Geschäften mit
dem Kurfürsten müssen in der Tat noch andere Interessen die
Rothschild bewogen haben, sich häufig und auf längere Dauer in
Kassel aufzuhalten. Da aber zu befürchten stand, daß ihnen eines
Tages der Geschäftsbetrieb daselbst gänzlich untersagt werde, so
richtete der Vater am 1. August 1803 von Kassel aus ein eigen
händiges Gesuch an den Kurfürsten: Sein Handelshaus habe im
nördlichen Deutschland nicht unbedeutende Wechselgeschäfte, und er
habe daher den Wunsch, der Kurfürst möge ihn mit dem Schutz für
einen seiner Söhne in der Residenzstadt begnadigen. Den Kasseler Kauf
leuten geschähe dadurch kein Eintrag, und denjenigen, die Wechsel
geschäfte betrieben, werde dadurch sogar Vorteil gebracht, da
dergleichen Geschäfte eigentlich durch große Konkurrenz gewännen.
Die Oberrentkammer, zum Bericht aufgefordert, war der
Ansicht, daß das Gesuch abzuschlagen sei, und berief sich auf
allerhöchste Resolutionen, wonach die Anzahl der Juden in Kassel
eingeschränkt werden solle. Sie stelle jedoch alles dem Landes
herrn anheim, da der Supplikant ein sehr reicher Mann sei, der
starke Geschäfte mache und auch von des Kurfürsten Durchlaucht
in verschiedenen Geschäften nützlich gebraucht worden sei. Der
Kurfürst genehmigte alsdann unterm 17. August das Rothschildsche
Gesuch, und zwar gegen Erlegung eines Dispensationsgeldes von
400 Rtlrn. und unter der Voraussetzung, daß Mayer Amschel (so!)
sich vorher verbindlich mache, nur Bankiergeschäfte zu treiben.
Die 400 Rtlr. wurden am 1. September 1803 bezahlt, und Rothschild
hatte nach wie vor sein Domizil bald in Kassel, bald in Frankfurt.
Der Schutzbrief wurde jedoch einstweilen nicht ausgefertigt, aus
welchem Grunde, wissen wir nicht. Während der nächsten Jahre
aber muß Rothschild in noch höherem Maße als früher die Eifer
sucht der Kasseler Judenschaft erregt haben. Solange der Schutz
brief nicht ausgefertigt war, konnte Rothschild auch nicht zur
Besteuerung herangezogen werden. Das war ein neuer Grund
zur Eifersucht. Im Jahre 1805 erging endlich die Aufforderung an
Rothschild, sich zu erklären, auf wen der Schutzbrief ausgestellt
werden solle, und Meyer Amschel richtete nun am 2. April und am
8. Juli 1805 weitere Gesuche von Kassel aus an den Kurfürsten.